Liebe Forumsmitglieder,
wir haben hir eine stationär behandlungsbedürftige Mutter mit der Diagnose Mastitis und Stillschwierigkeiten. Der sechs Wochen alte Säugling wird mit aufgenommen. Als Diagnose ist die Z76.2 Gesundheitsüberwachung und Betreuung eines anderen gesunden Säuglings angegeben. Abgerechnet wird die DRG Z64B
Dieses Thema hatte ja vor einigen Jahren schon für viel Ärger gesorgt. Die Frage ist nun, ob Angesichts der Aussage des Großen Senats des BSG zum Thema Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung eine Aufnahme des gesunden Säuglings gerechtfertigt war.
Nach unserer Auffassung scheint es sich hier um eine primäre Fehlbelegung zu handeln, da die speziellen Mittel des Krankenhauses für die \"Behandlung\" besser Betreuung des Säuglings nicht erforderlich waren. Das der Säugling seine Mutter braucht ist unstrittig, fraglich ist jedoch, ob hier nicht eine Abrechnung als medizinisch notwendige Begleitperson zielführender ist? :d_gutefrage:
Ich freue mich auf viele kontroverse Wortmeldungen!