Sehr geehrte DRG Gemeinde,
Herr Karl Heinz Tuschen (Referatsleiter BMG) nimmt in seinem Beitrag in f&w 4/2001 Stellung zum Upcoding. Er erwartet auf Grund der erfahrungen in anderen DRG Staaten einen Anstieg der Nebendiagnosen.Zitat K.H.Tuschen "diese erwünschte Veränderung des Kodierverhaltens darf jedoch nicht dazu führen, dass bei gleichbleibenden Leistungen zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen entstehen. Es wird deshalb mit §10 Abs. 3 Satz 3 KHEV vorgegeben, dass diese Upcoding-Effekte durch eine Absenkung des Basisfallwertes zu neutralisieren sind."
I) Wie soll man sich verhalten? Geschieht hier das Gleiche wie der Verfall der Punktwerte im ambulanten Bereich? Erst fahren wir die Zahl der Diagnosen auf ein Maximum an Möglichem, das ist dann der Standard, drunter ist zuwenig und drüber ist "Upcoding"
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Mies
Krankenpfleger
DRG Beauftragter