Hallo zusammen,
dies klingt nach einem mehrfach erörterten Thema, aber ich habe trotz intensiver Suche nichts dazu gefunden.
Mein Problem:
Ein Patient wird wegen eines Problems zunächst konservativ und anschließend operativ behandelt. Da dies innerhalb 30 Tage geschieht, werden beide Fälle zusammengeführt.
Jer Fall einzeln befindet sich innerhalb der Grenzverweildauer.
Durch die Zusammenführung allerdings entstehen mehrere OGVD-Tage.
Diese Tage werden nun vom Kostenträger angefragt und vom MDK bewertet.
Dieser kommt nun zu dem Entschluss, dass der Patient im ersten und auch im zweiten Fall ein bis zwei Tage eher entlassen werden könnte und somit diese Tage abzuziehen seien.:sterne:
Dieses ist für mich nicht nachvollziehbar, da beide Fälle ja innerhalb der Grenzverweildauer liegen. :d_neinnein:
Gibt es irgendwelche Vorschriften, Urteile die mir in meiner Diskussion hilfreich sein können?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße aus dem Ruhrpott
Seine