Hallo zusammen,
eine Krankenkasse beharrt bei einem Fall darauf, dass wir eine Fallzusammenführung machen. Der Patient wurde bei uns stationär geführt und dann zur teilstationären Behandlung in ein anderes Krankenhaus gegangen und wieder zu uns in stationäre Behandlung gekommen. Entlassung bei uns 02.07. Wiederaufnahme 06.07.09.
Meine Frage, handelt es sich hierbei um eine Verlegung nach §3 FPV oder um eine Entlassung?
MfG