Hallo,
ich habe seit Neuestem mehr mit dem niedergelassenen Bereich zu tun und mir fällt Einiges auf.
1) Krankenhäuser schicken die Pat. zur Präop zum Hausarzt, egal ob der Pat. stat oder ambulant operiert werden soll.
2) Bei ambulanten OPs sind oft keine Überweisungsscheine dabei (die Niedergelassenen wissen aber auch oft nicht, dass sie dann eine EBM Ziffer mehr abrechnen können)
3) Kommt der Pat. postop nach einer ambulanten OP zum Niedergelassenen zur weiteren Versorgung, fehlt auch oft die Rücküberweisung vom KH an den Niedergelassenen (wieder kann er die Konsultationsziffer nicht abrechnen). Auf Nachfragen bzgl. der Überweisungen wird von den KH mit sehr viel Unverständnis (oder Unwissen?) reagiert, so nach dem Motto \"man kann das auch so abrechnen, wir schreiben keine Überweisungen\".
Belegärzte, oft auch in fernen Großstädten sehen sich Pat. präop. an und dafür kann aus deren Sicht dem Pat. auch die Fahrt dort hin zugemutet werden, die präop. Vorbereitung soll dann aber der Hausarzt machen, auch wenn stat. operiert wird.
Ob der Niedergelassene mit den KH einen Vertrag schließen soll, um die präop. Behandlung bei stat. operierten Pat. vergütet zu bekommen, will ich gar nicht besprechen. Aber was mich wirklich interessiert ist: wenn der Pat. stat war, der Niedergelassene die prä- u. ggf. postop. Versorgung \"für lau\" gemacht hat und dann wird nach MDK Gutachten der Fall auf ambulant umgeschrieben (z.B. häufiger bei Pilonidalsinus),..... ja, was ist dann, muss dann nicht auch nachträglich dem Niedergelassenen der Überweisungsschein geschickt werden, oder denkt man sich \"was der nicht weiß, macht ihn nicht heiß\".
Ich bin gespannt auf Ihre Antworten.