29. Dezember 2009 um 11:55 #1 Hallo liebes Forum,stimmt es, daß Y-Kodes möglichst nicht anzuwenden sind?
29. Dezember 2009 um 12:01 #2 Hallo Nika,ich glaube, dies betrifft nur den Code X84.9 (Vorsätzliche Selbstschädigung) - zum Schutz des Patienten/Versicherten.Sonst ist mir keine Einschänkung bekannt.
29. Dezember 2009 um 12:09 #3 Hallo Nika,ich denke, dass Sie sich auf die OPS-Code Endung *.y (nicht näher bezeichnet) beziehen.Hier gilt: Immer so genau wie möglich kodieren.VGAtax