Hallo Forum,
wie ist Ihre Meinung zu folgender Aussage?
Wir sind eine Neurologische Klinik. Bei uns werden bei fast allen Fällen die Voraussetzungen für die 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) erfüllt. Ein Kriterium ist bei der 8-552 die Erbringung von 300 Pflege-/Therapieminuten, somit werden ja Pflegeaufwendungen dokumentiert (in Form von Minuten). Kann/muss die 9-200 neben der 8-552 abgerechnet werden?
Gruß
Herrmänchen