• Hallo Forum,

    wie ist Ihre Meinung zu folgender Aussage?

    Wir sind eine Neurologische Klinik. Bei uns werden bei fast allen Fällen die Voraussetzungen für die 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) erfüllt. Ein Kriterium ist bei der 8-552 die Erbringung von 300 Pflege-/Therapieminuten, somit werden ja Pflegeaufwendungen dokumentiert (in Form von Minuten). Kann/muss die 9-200 neben der 8-552 abgerechnet werden?

    Gruß
    Herrmänchen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie müssen den Pflegeaufwand kodieren (nicht \"abrechnen\"), wenn Sie die Kriterien von 9-200 erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen Teil eines Frühreha-Kodes sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:
    wenn Sie die Kriterien von 9-200 erfüllen.

    Zur Diskussion, was (oder was nicht) \"Normalstation\" ist, verweise ich auf den Thread zu PKMS (Suchfunktion). Dort ist es bereits thematisiert.