DIMDI-Vorschlag zu Wunddebridement

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Horndasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Vielleicht könnte man das durch eine passende (ausführliche ) SEG4- und FoKA-Empfehlung flankieren / stützen? Ist nur so eine Idee.....

    Wenn der Kode dann mit breiter Zustimmung geändert wird, war dieser Vorschlag in Richtung SEG4/FoKA dann auch schon von mir angedacht. Deswegen ja auch schon die Diskussion ins \"Vorfeld\" verlagert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zur Diskussion:

    Unter 5-916.a kann man eine Differenzierung für die Entfernung im Bereich der Haut-/Unterhaut folgendermaßen vorgeben:

    [c=blue] Die alleinige Entfernung im Bereich der Haut/Unterhaut ohne Anästhesie ist mit einem Kode aus 8-192 ff zu verschlüsseln. Bei Entfernung mit Debridement, ist ein Kode aus 5-850 ff., 5-869.1 ff., 5-893 ff. anzugeben.[/code]

    Es wird an der Stelle nicht noch mal erklärt, dass ein Debridement auch ohne Anästhesie ablaufen kann (das ist unter 5-983 geklärt). Eine Entfernung ohne Anästhesie und Debridement kommt z. B. bei Entfernungen von Vac.-Versiegelungen auf mit Spalthaut gedeckten Hautdefekten vor.

    Eine entsprechende Ergänzung der Inkl./Exkl unter oben genannten Kodes ist dann noch vorzunehmen.

    Contra?

    • Offizieller Beitrag

    Alle [c=blue]Aktualisierungen[/code]:

    Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Änderung des Kodes (\"mit\" statt \"und\"):

    5-893.- Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) mit Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut

    [c=blue]Inkl. Entfernung eines Systems der Vakuumversiegelung mit gleichzeitigem Wunddebridement [/code]
    Streichen des Inkl. Entfernung von infiziertem Gewebe
    Einfügen des Exkl.: Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) (8-192.-)
    Aufnahme des Hinw.:
    Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches Vorgehen mit \"Einschneiden\" in erkranktes Gewebe bis in gesundes Gewebe. Es setzt in der Regel (Ausnahme ist eine neurologisch bedingte Analgesie) eine [c=blue]Allgemein- oder Regionalanästhesie[/code] voraus.
    Voraussetzung ist das Vorliegen einer Wunde. Ohne Wunde ist der Kode 5-894.- Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bzw. 5-895.- Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut anzuwenden.
    Der Kode wird nicht verwendet im Zusammenhang mit einer Abszessspaltung, einer Primärnaht oder einer ausschließlichen Hämatomentlastung/-ausräumung. Wurde im Zusammenhang mit der Hämatomentlastung auch ein Wunddebridement vorgenommen, ist der Kode 5-893.- anzuwenden.
    [c=blue]Die alleinige Entfernung eines Systems der Vakuumversiegelung ohne Anästhesie und Debridement ist als Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (8-192 ff) zu kodieren.[/code]

    Einführung des Kodes:

    8-192 Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) bei Vorliegen einer Wunde

    Inkl.: Entfernung von Fibrinbelägen. [c=blue]Alleinige Entfernung eines Systems der Vakuumversiegelung ohne Anästhesie und Debridement
    Exkl: Chir. Wunddebridement ohne Anästhesie bei neurologische bedingter Analgesie (5-893.-)
    [/code]
    Hinweis: [c=blue]Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.[/code] Die Lokalisation der mit ** markierten Kodes ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:
    0 Lippe
    4 Sonstige Teile Kopf
    6 Schulter und Axilla
    7 Oberarm und Ellenbogen
    8 Unterarm
    9 Hand
    a Brustwand und Rücken
    b Bauchregion
    c Leisten- und Genitalregion
    d Gesäß
    e Oberschenkel und Knie
    f Unterschenkel
    g Fuß
    x sonstige

    **8-192.0 kleinflächig
    **8-192.1 großflächig
    **8-192.2 großflächig, mit Einlegen eines Medikamententrägers
    **8-192.3 großflächig, mit Anwendung von biochirurgischen Verfahren
    **8-192.x sonstige
    **8-192.y n.n.bez.


    [c=blue] Ändern des Hinweises unter 5-916.a- Temporäre Weichteildeckung: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung
    Hinweis: Die alleinige Entfernung im Bereich der Haut/Unterhaut ohne Anästhesie ist mit einem Kode aus 8-192 ff zu verschlüsseln. Bei Entfernung mit Debridement, ist ein Kode aus 5-850 ff., 5-869.1 ff., 5-893 ff. anzugeben.
    [/code]

  • Hallo,
    mir ist beim Durchlesen noch eines aufgefallen -
    vielleicht habe ich nur ein Verständnisproblem:

    Zitat

    Voraussetzung ist das Vorliegen einer Wunde.

    ist der Begriff \"Wunde\" hinreichend klar oder birgt er Streitpotential?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    eine Wunde ist ein Synonym für die Durchtrennung des Gewebszusammenhaltes jeglicher Natur, das heißt auch durch eine Operation. Sicherlich wird es die eine oder andere Spitzfindigkeit geben können, der Fantasie wird ja keine Grenzen gesetzt.
    Trotzdem hätte ich keine Bedenken gegen diesen Terminus.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hatte mein ursprünglichen Post gelöscht, weil sich die Definition \"Wunde\" im Pschyrembel innerhalb der letzten Jahre geändert hat. 2004 waren da nur traumatische Ursachen genannt. In der Online-Version werden auch chron. Wunden (Dekubitus, Ulkus,....) aufgeführt. Somit ist der Kode anwendbar bei vorliegen von Wunden, unabhängig von der Genese. Der Text wird angepasst.

    • Offizieller Beitrag

    Die Definition einer Wunde ist aufgenommen. Der (obsolete Hinweis) auf Debridement bei Hämatomentlastung herausgenommen. Prinzipiell kann man darüber nachdenken, ob die Hinweise nur über Exklusiva dargestellt werden. Hierdurch resultiert aber erneuter Spielraum für \"Interpretationen\". Daher bleibt es bei dieser Darstellung. Falls nicht noch gravierende und nachvollziehbare Bedenken geäußert werden, wird der Vorschlag heute eingereicht. Bedeutet nicht, dass danach auch noch Änderungen nachgereicht werden können. Also, es muss dann auch mal gut sein….

    Herr Schemmann, das Plazet der DGOU bleibt bestehen?

    Alle [c=blue]Aktualisierungen[/code]:

    Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Änderung des Kodes (\"mit\" statt \"und\"):

    5-893.- Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) mit Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut

    [c=blue]Inkl. Entfernung eines Systems der Vakuumversiegelung mit gleichzeitigem Wunddebridement [/code]
    Streichen des Inkl. Entfernung von infiziertem Gewebe
    Einfügen des Exkl.: Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) (8-192.-)
    Aufnahme des Hinw.:
    Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches Vorgehen mit \"Einschneiden\" in erkranktes Gewebe bis in gesundes Gewebe. Es setzt in der Regel (Ausnahme ist eine neurologisch bedingte Analgesie) eine [c=blue]Allgemein- oder Regionalanästhesie[/code] voraus.
    Voraussetzung ist das Vorliegen einer Wunde [c=blue](traumatisch oder nicht traumatisch bedingte Unterbrechung des Zusammenhangs von Körpergewebe mit oder ohne Substanzverlust).[/code] Ohne Wunde ist der Kode 5-894.- Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bzw. 5-895.- Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut anzuwenden.
    Der Kode wird nicht verwendet im Zusammenhang mit einer Abszessspaltung, einer Primärnaht oder einer ausschließlichen Hämatomentlastung/-ausräumung.
    [c=blue]Die alleinige Entfernung eines Systems der Vakuumversiegelung ohne Anästhesie und Debridement ist als Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (8-192 ff) zu kodieren.[/code]

    Einführung des Kodes:

    8-192 Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandswechsels) bei Vorliegen einer Wunde

    Inkl.: Entfernung von Fibrinbelägen. [c=blue]Alleinige Entfernung eines Systems der Vakuumversiegelung ohne Anästhesie und Debridement
    Exkl: Chir. Wunddebridement ohne Anästhesie bei neurologische bedingter Analgesie (5-893.-)
    [/code]
    Hinweis: [c=blue]Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.[/code] Die Lokalisation der mit ** markierten Kodes ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:
    0 Lippe
    4 Sonstige Teile Kopf
    6 Schulter und Axilla
    7 Oberarm und Ellenbogen
    8 Unterarm
    9 Hand
    a Brustwand und Rücken
    b Bauchregion
    c Leisten- und Genitalregion
    d Gesäß
    e Oberschenkel und Knie
    f Unterschenkel
    g Fuß
    x sonstige

    **8-192.0 kleinflächig
    **8-192.1 großflächig
    **8-192.2 großflächig, mit Einlegen eines Medikamententrägers
    **8-192.3 großflächig, mit Anwendung von biochirurgischen Verfahren
    **8-192.x sonstige
    **8-192.y n.n.bez.


    [c=blue] Ändern des Hinweises unter 5-916.a- Temporäre Weichteildeckung: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung
    Hinweis: Die alleinige Entfernung im Bereich der Haut/Unterhaut ohne Anästhesie ist mit einem Kode aus 8-192 ff zu verschlüsseln. Bei Entfernung mit Debridement, ist ein Kode aus 5-850 ff., 5-869.1 ff., 5-893 ff. anzugeben.
    [/code]

  • Zitat

    Also, es muss dann auch mal gut sein….

    sehe ich auch so.

    man wird nie alle Bedenken im Vorfeld antizipieren und entsprechend darauf reagieren können.

    Letztendlich kommt es auf die inhaltliche Zielrichtung an (gibt es so was wie den Geist des Kodes?) ). Und wenn jemand von den örtlichen Parteien dann dies unabsichtlich / mutwillig / böswillig anders interpretiert, dann sollte man im Sinne eines lernenden Systems mit flankierenden Hinweisen / Kodierempfehlungen etc. darauf reagieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Der Geist des Kodes wurde ja im laufenden Thread dargestellt, somit für jeden nachvollziehbar. Wenn nachher dann Umformulierungen wegen der „offiziellen“ Schreibweise des OPS erfolgen (z. B. die erwähnte Möglichkeit der Exklusiva anstelle von Hinweisen), kann darauf verwiesen werden (bei inhaltlich gleicher Aussage). Im Zweifelsfall werden die Autoren dann auch gerne das Verständnis des Kodes weiterführend erläutern, wenn es Fragen gibt. Letztlich ist aber bei offenen Fragen das DIMDI zuständig.

  • Hallo Herr Selter, Hallo Forum

    was halten Sie davon gleichzeitig bei der Hämatomausräumung (5-892...) Klarheit zu schaffen, in dem man das \"Auskratzen\" der Höhle ebenso wie das bereits benannte Ausspülen als Hinweis aufnimmt.
    Ich sehe einen großen Anteil der Streitigkeiten durch die unscharfe Darstellung dieses Codes gegeben, dies allein über die bessere Darstellung eines anderen zu klären dürfte ev. das Problem nur Verlagern zu 5-894 bzw. 5-895.

    Gruß