Hallo Forum,
sehe ich das richtig, dass es nachstationäre Behandlungen gem. §115b SGB V in Anlehnung an §33 SGB VII für BG-Patienten nicht gibt? Sind ambulante Behandlungen im Anschluss an einen stationären Aufenthalt dann über die UV-GOÄ abzurechnen? Wie verhält es sich dann mit vorstationären Tagen, die den stationären Aufenthalt vorbereiten?!
GK-Nicole