Hallo Forum,
ich habe folgende Konstellation:
Patient wird mit osteoporotischer Sinterungsfraktur am LWK II aufgenommen und am 11.02. mittels Ballonkyphoplastie operiert. Postoperativ sintern dann der LWK I und BWK XII nach, so dass in einer zweiten Sitzung am 17.02. diese beiden Segmente ebenfalls mittels Ballonkyphoplastie versorgt werden.
Als DRG kommt nun die I09E (Kyphoplastie bis 2 Segmente) heraus, mit der ich natürlich nicht glücklich bin. Es scheint, als würden die beiden OPS
5-839.a0 vom 11.02. und 5-839.a1 vom 17.02. nicht addiert und letztlich nur die 2 Segmente der OPS 5-839.a1 bewertet...
Hat jemand schon die gleiche Erfahrung gemacht? Würden Sie nun die I09E abrechnen, und das 3.Segmente als „Verlust einer Mischkalkulation“ verbuchen?
Freu mich über Anregungen.
GK-Nicole