• Guten Tag,

    auf der Suche nach einem Hinweis bin ich im Archiv bisher noch nicht fündig geworden. Es gibt eine PKV die zur Prüfung der Kodierung oder Fehlbelegung als einziges Prüfkriterium den Arztbrief anfordert.

    Nun ist der Arztbrief in erster Linie als weitere Behandlungsinformation für den weiterbehandelnden Arzt gedacht, nicht aber primär zur Prüfung der Abrechnung.
    Ich denke das Problem kennen hier viele.
    Frage nun, ich habe von einem Hinweis im Arztbrief gehört, der sozusagen als Standard in einigen Kliniken verwendet wird, um darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Brief nicht alleinig zur Prüfung der stat. Abrechnung herangezogen werden kann.

    Was für einen Sinn macht eine solcher Hinweis und wie könnte man den Text so formulieren, dass es bei dem niedergel. Arzt nicht zu Verwirrung kommen könnte?

    Besten Dank!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich finde dies ehrlich gesagt nicht tragisch, wenn eine erste Prüfung nur anhand des Entlassberichtes erfolgt (ggf. zusätzlich OP-Berichte). Wenn sich dadurch schon alles klärt, hatten Sie weniger Unterlagen vorzulegen (suchen, drucken, kopieren, ....). Bei Unklarheiten werden Sie informiert (bzw. Ihnen die momentan ableitbare DRG dargestellt) und man wird die offenen Fragen anhand von weiteren Aktenauszügen klären. Ist es Ihnen wirklich lieber, alle Unterlagen für Prüfungen zu übersenden und nicht erst mal die Light-Variante? Es steht Ihnen ja frei, weitere Unterlagen mitzuschicken, die sie für relevant halten (z. B. OP-Berichte, Mikrobio, Histo, Laborbefunde). Die Prüfung haben Sie sowieso schon am Laufen. Ob dann dieser Infotext da steht oder nicht, wird keinen Einfluss darauf haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moin,

    siehe PN.

    Ob es bei einem Niedergelassenen zu Verwirrung kommt weiß ich nicht. Aber ich denke der wird sich schon denken können, warum plötzlich so ein Satz auftaucht.

    Der MDK oder jeweilige Prüfer kann sich nicht darauf zurück ziehen, dass bestimmte Dinge im Arztbrief keine Erwähnung gefunden haben.

    Viele Grüße

    P.S.: Um mal auf meine Startfrage einzugehen: Chefarzt der Kardiologie will auch die Arztbriefe ändern. JA!

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Herr Selter,
    sicherlich haben Sie recht, es macht Sinn zur Begründung einer Fragestellung mehrere Unterlagen an die Kasse zu übersenden.
    Jedoch ist es bei dieser Kasse so, dass eine Benennung des Prüfgrundes nicht übermittelt wird. Es stehen dann \"Textfetzen\" wie nach Prüfung des Datensatzes ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar... ... bitte übersenden Sie uns zur weiteren Prüfung den Entlassungsbrief...\" Nun geht das dann so weit, dass die PKV nur einen Teilbetrag begleicht, anhand des gekürzten Betrages kann man natürlich mit entsperchender Erfahrung die Fragestellung herausfinden.

    Die PKV hat in solchen Fällen nicht unbedingt ein großes Interesse an schneller Klärung, da bei Widerspruch und Versand weiterer Unterlagen die Bezahlung weitere 3-4 Monate offen bleibt. Auch eine Taktik...

    Wünschenswert und nicht tragisch wäre es für mich, wenn ich weis dass die Kasse will, ohne erst die FiBu abzuklappern, welcher unstrittige Betrag bezahlt wurde.
    Nennt hingegen die Kasse eine Diagnose die geprüft werden soll, so kann unsererseits auch schnell erkannt werden, dass zur Prüfung des Sachverhaltes die alleinige Übersendung des Arztbriefes nicht ausreichen würde und weitrere Unterlagen würden hinzugefügt.

    Aber was erzähl ich, bei den meisten Kassen klappt das ja....
    @ Papiertiger, vielen Dank!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal