Guten Tag,
auf der Suche nach einem Hinweis bin ich im Archiv bisher noch nicht fündig geworden. Es gibt eine PKV die zur Prüfung der Kodierung oder Fehlbelegung als einziges Prüfkriterium den Arztbrief anfordert.
Nun ist der Arztbrief in erster Linie als weitere Behandlungsinformation für den weiterbehandelnden Arzt gedacht, nicht aber primär zur Prüfung der Abrechnung.
Ich denke das Problem kennen hier viele.
Frage nun, ich habe von einem Hinweis im Arztbrief gehört, der sozusagen als Standard in einigen Kliniken verwendet wird, um darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Brief nicht alleinig zur Prüfung der stat. Abrechnung herangezogen werden kann.
Was für einen Sinn macht eine solcher Hinweis und wie könnte man den Text so formulieren, dass es bei dem niedergel. Arzt nicht zu Verwirrung kommen könnte?
Besten Dank!