Liebes Forum,
in der Definition der neuen Psych-OPS (Regel-, Intensiv-, Komplexbehandlung) werden \" Pflegefachkräfte\" gefordert, die die Leistungen der spezialisierte psychiatrische Pflege erbringen. Es stellt sich für uns die Frage, welche Ausbildung \" Pflegefachkräfte\" nachweisen müssen.
- 3 jährig ausgebildete examinierte Krankenschwester?
- reicht vielleicht auch eine 1-jähirig ausgebildete Krankenpflegehilfeausbildung?
- Müssen bestimmte psych. Weiterbildungen nachgewiesen werden?
Da das nicht genau definiert ist, würde ich gern wissen wie andere Häuser damit umgehen.
Vielen Dank und Grüße Str.