• Hallo ficmuc,

    dieser Abschnitt (und der Beginn der DKR \"Kodierung Punkt 3)\" ist tatsächlich der einzige DKR-Abschnitt, der den CPAP bei Neugeborenen und Säuglingen als etwas besonderes herausstellt.

    Allerdings leider nur bezüglich des OPS-Kodes, nicht bezüglich der Beatmungsdauer!
    Es gibt in den DKR nur EINE Definition für Beatmung und nur EINEN Hinweis, dass \"wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, die Dauer der Beatmung zu erfassen ist (und sonst nicht...). Bezüglich der Beatmungsdauer ist m.E. kein Unterschied zwischen Neugeborenen und Erwachsenen in den DKR aufgeführt.

    Und warum man den Kode 8-712.0 CPAP bei Kinder und Jugendlichen) in die OPS eingefügt hat, wenn in der DKR 1001h (letztes Kapitel) nur drinsteht, wann er nicht verschlüsselt werden soll, wenn er aber unter \"Kodierung Punkt 3)\" zu Beginn der DKR nicht aufgeführt wird, habe ich auch noch nicht verstanden.

    Ich denke, wenn das InEK eine klare Vorstellung davon hat, ob und bei wem im Falle eines reinen CPAP´s bei akuter Erkrankung die Beatmungsdauer angegeben werden soll, so wäre es wirklich ein leichtes, das in die DKR 1001h in´s letzte Kapitel hinein zu schreiben....

    Ich weiß von Häusern, die zu Beginn eines CPAP´s ein paar Hübe einbauen, um eine Beatmung vorzuweisen und den anschl. CPAP als weaning mit in die Beatmungsdauer einfließen lassen zu können.

    Das sind Auswüchse, die m.E. nicht geduldet werden können und der Forderung nach einer Klarstellung Nachdruck verleihen.

    Beste Grüße

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Hallo Merguet

    Hatte vor meiner Antwort ihre Antwort nicht gelesen.

    Also Beatmungsdauer bei allen Patienten angeben, die nicht im Rahmen der erwähnten Ausnahmen (Ende DKR 1001h) einen reinen CPAP ohne Beatmungshübe hatten?

    Ich stimme Ihnen zu, dass man die Definition in den DKR so auslegen kann.
    Der MDK aber stimmt Ihnen meines Wissens per bundesweit geltendem Statement überhaupt nicht zu.

    Von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum sie alles geklärt finden, wenn die Kontrollbehörde Ihre Ansicht falsch findet. Oder hab ich irgendwas nicht verstanden / nicht mitbekommen...?

    Bekommen Sie bei ihren reinen CPAP-Partienten die Beatmungsdauer beim MDK durch...???

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • N´abend Herr Voll,

    Für die Kinder kann ich das nicht gut beurteilen, in meiner Essener Zeit hatten wir da insgesamt wenig Probleme. Nach anfänglichen Scharmützeln konnte durch die Klarstellungen in der Erwachsenen-Medizin immerhin erwirkt werden, dass der MDK wenigstens damals nicht mehr auf die \"Beatmungshübe\"bestanden hat.
    Für die Erwachsenen:
    Ich kenne das in verscheidenen Konstellationen.

    CPAP als Atemtraining im Rahmen des Weanings ist unproblematisch.

    CPAP bei Heimbeatmeten auf Normalstation: Keine Kodierung.

    CPAP bei Heimbeatmeten nach Exazerbation mit Beatmung und anschließendem Weaning ist insofern unproblematisch, als wir vernünftige Regeln gefunden haben, wann ein Langzeitabhängiger als hinreichend stabil gilt, um das Weaning für beendet zu erklären.

    Bleiben Patienten, die auf der Intensivstation liegen und langzeitabhängig von der Beatmung sind, ohne dass sie ein akutes Atemwegsproblem haben, welches vorübergehend zu einer stärker invasiven Beatmung führt.

    Sie merken schon, das wir hier von einr Minderheit sprechen.

    Bei diesen Patienten würde ich, wenn Sie auf der Intensivstation liegen, durchaus die CPAP-Episoden kodieren, und zwar die jeweiligen Stunden.

    Mir ist dabei wichtig, dass die Masken-Patienten auf einer Intensivstation verschlüsselt werden können (dürfen), und das die Atmung des Patienten unterstützt oder verstärkt wird.

    Mein seit längerem andauernder Disput mit Jannis (den ich ähnlicher Form vor 5 Jahren mit dem MDK führte) ist der, dass mir schlicht nicht vorstellbar ist, wie man ohne maschinelle Unterstützung den Zustand CPAP herstellen soll.

    Möglicherweise gibt es dann noch die, deren Weaning beendet ist, die aber weiter auf der Intensiv bleiben (sozusagen mit ihren alten, ursprünglichen Geräteeinstellungen).
    Nach meinem Empfinden sollten die zügig da weg, sonst geht das Ganze von vorne los.

    Die Restgruppe ist so klein (Trotz Pulmologie mit Schwerpunkt Beatmungsmedizin) dass wir deise Diskussionen kaum oder nicht führen müssen, zumal ja dann auch noch die entsprechenden Stundengrenzen knapp überschritten sein müssten.

    In der Neonatologie mag das Thema einen größeren Raum einnehmen. In der Erwachsenen-Medizin ist bei nicht Langzeit-Abhängigen die dauernde CPAP-überei für mich als Intensivmediziner eh kritisch bewehrt. Entweder stabilisert sich der Patient, dann sind die in Rede stehenden Episoden kurz, oder er verschlechtert sich, dann muss er eh´invasiver beatmet werden.

    Gruß

    merguet

  • Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,

    zur immer wieder strittigen Frage der Zählung von Beatmungsstunden mit Focus auf der nichtinvasiven Beatmung möchte ich explizit KEINE neue/redundante Diskussion beginnen sondern nur eine konkrete Frage an Sie stellen: Ist Ihnen bekannt, ob sich unsere Sozialgerichtsbarkeit mittlerweile mit dem Themenkomplex \"Beatmungsstunden im DRG-System\" befasst hat? Kennt jemand entsprechende Urteile oder hat jemand gar selbst geklagt? Konnte dazu leider weder hier im Forum noch um Web etwas finden.

    Herzlichen Dank im Voraus und schönen Feierabend.