• Hallo Frau Vukovich,

    Den Code 9-410.4 können sie in Einrichtungen der Psychiatrie bzw. Psychosomatik gar nicht kodieren, da im OPS Katalog 2010 hier ausdrücklich erwähnt wird, das es nur für Fälle im Bereich §17b KHG möglich ist.

    Siehe OPS 2010:
    \"9-40 Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

    Hinw.:
    Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
    Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden\"

    Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen werden Geltungsbereich § 17d KHG beschrieben.

    Dies führt im Moment vor allem an psychiatrischen Abteilungen am Allgemeinkrankenhaus immer wieder zu Verwirrungen, da zum Beispiel Sozialarbeiter oder auch Psychologen die Ihre Leistungen in der Somatik (sprich im Geltungsbereich von 17b) als Konsilleistungen erbringen diese Schlüssel codieren können. Wenn sie jedoch Ihre Leistungen in der Psychiatrie/Psychosomatik erbringen werden die Zeiten zur Ermittlung des Komplexcodes herangezogen.

    Tip: Im OPS Katalog immer die Hinweise genau lesen, da hier häufig Ausschlüsse formuliert sind. Habe ich auch lernen müssen. ;)

    Freundliche Grüße

    Th. Brandl