Hallo zusammen,
ich habe ein konkretes Abrechnungsproblem und eine Diskussion mit einem anderen Krankenhaus. Dort hat sich die Krankenkasse gemeldet, weil sie mit deren Fallzusammenführungen nicht einverstanden ist und wir nun gemeinsam versuchen, die Datensätze und Rechnungen zu sortieren.
KH A verlegt Pat. zu uns
1. Aufenthalt: 21.09. - 01.10.2009, HD Beckenfraktur
wir verlegen ins KH A
KH A verlegt wieder zu uns
2. Aufenthalt: 09.10. - 12.10.2009, HD Beckenfraktur
wir verlegen ins KH A
KH A verlegt wieder zu uns
3. Aufenthalt: 03.11. - 04.11.2009, HD Vulva-Ca
wir verlegen ins KH A
KH A verlegt zu uns
4. Aufenthalt: 20.11 - 04.12.2009, HD Vulva-Ca
Entlassung nach Hause
Wir haben Fall 1 und 2 zusammengeführt (Rückverlegung): DRG I66D
und Fall 3 und 4 (Rückverlegung): DRG N60A
Laut KK und KH A soll es sich bei Fall 3 und 4 ebenfalls um Rückverlegungen handeln und wir hätten aus allen 4 Fällen ein Multifall machen sollen. Wenn ich den Fallpauschalenkatalog richtig interpretiere, geht die Prüffrist bei Rückverlegung doch immer vom Entlassungsdatum des ersten Aufenthaltes aus, in dem Fall ist das für Fall 3 mehr als 30 Tage. Richtig? Oder habe ich nur ein Brett vor dem Kopf und die Kollegen aus KH A auch?
Viele Grüße aus der Geriatrie!