Hallo,
Vorbefunde dürfen nicht kodiert werden, wenn sie anamnestisch vorhanden sind. Wenn sie aktuell einen Aufwand verursachen (Fortführung Vormedikation) dann ja.
Und zu den hausärztlichen Befunden:
guckst Du DKR D001a .....
ZitatDer behandelnde Arzt ist verantwortlich für
• die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet, ....