chron. Niereninsuff N18.83 > 3 Mo. ??

  • Da fordert der Mdk:
    eine N18.83 geht nur, wenn diese Einschränkung mit KrKl<60ml/min
    bereits über 3 Mo. nachgewiesen sei.

    Es gibt viele alte Menschen mit Niereninsuffizienz,
    aber eben wechselhaft.

    Ist diese Forderun des MdK \"korrekt\" ??

    Peter

  • Hallo Peter...siehe SEG4--> 268

    Gruss Keks:-)

    Gruß Keks :)
    -------------------------------

    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo Keks und Peter,

    zwei Bemerkungen:

    1.
    Ich kenne keinen Passus in den Regelwerken, der festlegt, wann genau eine Niereninsuffizienz als chronisch anzusehen ist (ab 2010 reicht ja auch eine Nierenkrankheit, muss keine Insuff. mehr sein). Diese Entscheidung trifft meines Erachtens der behandelnde Arzt, nicht ein MDK mit oft wechselnden und sonderbaren \"medizinischen\" Begründungen. In all den MDK-Begehungen, die ich so absolviert habe, konnte ich viele solcher Begründungen sammeln und behalten, kaufen konnte ich mir davon nichts! :-))) Jeder Gutachter hat sich etwas Neues, oft Skurriles, einfallen lassen, und bei Bedarf auch gleich neue Kodierrichtlinien erfunden! Mein Favorit war die Begründung, dass das Problem im MDK besprochen worden wäre und gemeinsam so beschlossen...nun ja: \"Zwei Dinge sind unendlich...\".

    2.
    Die SEG\'s würde ich keinesfalls als Grundlage meiner Kodierung benutzen! Das sind lediglich Empfehlungen irgendeiner Organisation, die keinerlei rechtliche Substanz haben. Sie stehen auch nicht in Konkurrenz zu den DKR, darauf weisen die MDK\'s sogar selbst hin. Als lehrreiche Alternative empfehle ich die kommentierten DKR\'s der DKG, das macht mehr Spaß...! Zudem denke ich schon lange darüber nach, selbst mal Kodierempfehlungen herauszugeben, die hätten dann übrigens eine ebensolche Gültigkeit wie die der MDK\'s...:-))

    Nebenbei: Der Argumentation des MDK folgend, müssten also über 3 Monate fortlaufend die geforderten Werten bei der Pat. nachgewiesen werden - das gäbe dann wohl einen Verweildauerkonflikt! :-))

    Ich würde kodieren, was in der Akte steht, Peter.

    Gruß - Ralf Römer

  • Hallo pmh1958,

    bei aller notwendigen Skepsis ggü. der SEG4 und ihren Kodierempfehlungen: In diesem Fall stützen sie sich hinsichtlich des 3-Monats-Zeitraums auf die von der Fachgesellschaft erstellte Definition.

    Wenn der Pat. das erste Mal bei Ihnen im Haus ist, können Sie nur versuchen, den Nachweis über frühere, z.B. vom Hausarzt erhobene Laborwerte zu führen.

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo fimuc,

    ich schätze die Unterstützung der diversen Fachgesellschaften sehr, vor Allem, wenn es sich um gute Tipps in Kodierleitfäden handelt. Allerdings sind deren Einschätzungen, so richtig sie medizinisch auch sein mögen, keineswegs Bestandteil der Deutschen Kodierrichtlinien.

    Auf diesem Standpunkt beharre ich deshalb so standhaft, weil ich es ablehne mit MDK - Gutachtern oder anderen beauftragten \"Spezialisten\", die unsere Rechnungen kürzen wollen, über medizinische Sachverhalte zu sprechen. An dieser Stelle breche das Gespräch so lange ab, bis wir wieder auf dem Boden der DKR sind.

    Die Diskussionen über medizinische Definitionen führen nämlich zu großen Risiken für der Kodierung (und auch noch anderer wichtiger Bereiche). Im vorliegendem Beispiel schlugen Sie vor, alte Befunde, die damit natürlich nicht zur Dokumentation des aktuellen Falles gehören, als Beweis für einen chronischen Verlauf der Krankheit anzuführen. Das kann nicht klappen. Denn die \"Behandlung\" von Krankheiten, die im aktuellen Aufenthalt nicht diagnostiziert bzw. dokumentiert wurden, kann ohne weiteres als Prophylaxe und damit als nicht abrechnungsfähig bezeichnet werden! Auf dieser Kausalschiene haben Sie überhaupt keine Chance eine chronische Krankheit, egal ob Niere, Herz oder Lunge nachzuweisen. Das müssen Sie auch nicht, und deshalb würde ich an Ihrer Stelle erst garnicht damit anfangen. Die Gutachter der MDK\'s haben weder die Qualität der medizinischen Bemühungen, noch den Erfolg derselben zu überprüfen, sondern lediglich die Kodierqualität und eben noch die Notwendigkeit des Verweilens der Patienten. Das war\'s, auf mehr würde ich mich keinesfalls mehr einlassen. Ich würde mich niemals, weder direkt noch indirekt, einem Gutachter gegenüber darauf einlassen, dass die behandelnden Ärzte underes Hauses falsch oder ohne Begründung behandelt hätten! Wenn die Herrschaften das nicht wollen, dann ist es eben ein Dissenz (oder auch 10 x Dissenz), und fertig. :-))

    Ähnliche Spielchen werden auch gern versucht, wenn es um den Ressourcenverbrauch geht, der die Kodierung des jeweiligen Krankheitsbildes begründet. Ich rede deshalb nicht von Behandlung, weil ich die Diskussionen darüber, ob bestimmte Krankheiten überhaupt behandelbar seien (und daher nur die Syptome verschlüsselt werden dürften), in meiner Anfangszeit schon oft geführt habe.

    Die Grundlage einer jeden Kodierung ist der nachweisbare Ressourcenverbrauch, der sich einem, oder seit 2010 mehreren bestimmten Krankheitsbildern zuordnen lässt. Und nicht der Erfolg der ärztlichen Bemühungen oder ob es andere Behandlungsmöglichkeiten gegeben hätte. Was der Arzt sich dabei gedacht hat, ist dem Brief zu entnehmen und wird außer zwischen ihm selbst und dem Patienten, nicht mehr diskutiert.

    Dass in den DKR an vielen Stellen das Wort Behandlung auftaucht sollte uns nicht in die Irre führen.

    Sollten sie aber, lieber pmh1958, diese Kodierung nicht vertreten wollen, bleiben immer noch andere Möglichkeiten eine - dann ja unklare - Niereninsuffizienz abzubilden...:-))

    Sonnige Grüße aus dem Norden - Ralf Römer

  • Zitat


    Original von Romulus:

    ....... bis wir wieder auf dem Boden der DKR sind.

    Hallo,

    DKR D001a:

    Zitat


    Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für
    • die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet,

    und

    • die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag zusammen,

    bei einem Patienten wird vom MDK N19 gewünscht. Krea zwischen 1,6 und 2,3 mg/dl.
    Ich widerspreche mit Hinweis auf GFR-Berechnung und füge eine Kopie eines Entlassungsbriefs aus dem Jahre 2000 bei, wo der Krea-Wert auch schon mit ca. 2 mg/dl angegeben wurde.
    Jetzt schreibt mir ein Gutachter, es ist eine chronische NI, keine Frage, aber das Stadium kann nicht näher bezeichnet werden, daher N18.89.

    Und nun?

    Gruß
    GenS

  • Hallo Herr GenS,

    teilen sie dem Gutachter die GFR mit und verweisen Sie darauf, daß gemäß der DKR so spezifisch wie möglich kodiert werden muss. Wenn Sie also die GFR haben, können Sie SPEZIFISCH kodieren!

    N18.1 - Chronische Nierenkrankheit, Stadium 1
    Inkl.: Glomeruläre Filtrationsrate 90 ml/min/1,73 m² Körperoberfläche oder höher

    N18.2 - Chronische Nierenkrankheit, Stadium 2
    Inkl.: Glomeruläre Filtrationsrate 60 bis unter 90 ml/min/1,73 m² Körperoberfläche

    N18.3 - Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
    Inkl.: Glomeruläre Filtrationsrate 30 bis unter 60 ml/min/1,73 m² Körperoberfläche

    N18.4 - Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4
    Inkl.: Glomeruläre Filtrationsrate 15 bis unter 30 ml/min/1,73 m² Körperoberfläche
    Präterminale Niereninsuffizienz

    Unbedingt Widerspruch einlegen! Viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    habe ich schon. Und die Antwort war wie oben angeführt.
    Das ist ja meine Frage - was tun bei dieser \"autistischen Art\" von Gutachtern, wie es Herr Rembs so schön ausgedrückt hat.

    Wenn ist das gleich noch einmal schreibe, kommt die Antwort \"keine neuen medizinischen Gesichtspunkte\" ...

    Gruß
    GenS

  • Hallo Herr Gens,

    irgendwie muss der Gutachter ja sein Fell und seinen Job bei der KK verteidigen :d_zwinker: - und sei es durch Ahnungslosigkeit, Wissenslücken oder Ignoranz.
    Ich finde die Rembs´sche Nomenklatur für durchaus nachvollziehbar - allerdings ist Autismus eine \"angeborene, unheilbare Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsstörung des Gehirns\", allerdings mit \"Stärken bei Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Intelligenz\".
    Dies berücksichtigend sollten wir einigen Gutachtern vielleicht doch eine neue Bezeichnung zukommen lassen..... Bewiwibewi [Besserwisser wider besseren Wissens].

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe