chron. Niereninsuff N18.83 > 3 Mo. ??

  • Hallo,
    Vorbefunde dürfen nicht kodiert werden, wenn sie anamnestisch vorhanden sind. Wenn sie aktuell einen Aufwand verursachen (Fortführung Vormedikation) dann ja.
    Und zu den hausärztlichen Befunden:
    guckst Du DKR D001a .....

    Zitat

    Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für
    • die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet, ....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,
    d.h. also durch die Diagnosestellung, z.B. N18.3, durch den behandelnden Arzt, erübricht sich der Nachweis der chronizität. Somit benötige ich keinen Nachweis aus Voraufenthalten? Was sagt der MDK dazu?

    MfG

    Maddoc

  • Hallo Maddoc,
    der Stationsarzt muss bei seiner Diagnosestellung schon die Chronizität beachten.Sonst ist es keine chronische Erkrankung i.S. der Fachgesellschaft. Ich kann ja auch nicht jede Bronchitis als chronische Bronchitis bezeichnen, auch hier gibt es Vorgaben der Fachgesellschaften.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Hr. Horndasch,
    aus medizinischer Sicht ist das natürlich nachvollziehbar. Aber wie sieht das der MDK? Reicht die Aussage des behandelnden Arztes z.B. in der Anamnese N18.3 seit 2003; sowie der benötigte Aufwand aus, um die ND kodieren zu können? ?(?(
    MfG
    Maddoc