Hüft TEP Verweildauer und RV/KV

  • Hallo -

    Zitat

    Verkürzung der Verweildauer ausschließlich zu Lasten der Patienten und der medizinischen Qualität gegangen

    ... hab ich doch gar nicht behauptet - z.B. steigt mit der VWD auch das Risko für Krankenhausinfektionen. Ich wollte nur auf das Problem Ursache/Wirkung aufmerksam machen.

    Im übrigen - Thema \"gerechtfertigt\" - sind gerade uGVD Abschläge ein Problem weil die Kosten nicht kalkuliert sind, sondern diese Tage ohne Kostenkalkulation vom Gesetzgeber mit einer bekannten Intention eingezogen wurden. Für das KH (und damit den Patienten) kann es u.U. bedeuten: mach es ambulant oder aber evtl. gar nicht mehr oder betreibe im Haus \"Quersubventionierung\". Aber das wissen Sie sicher und nehmen Sie nehmen es in Kauf.

    Die HTEP-VWD-Thematik hört man als ähnliches aber auch weiteres Beispiel von Tageskliniken: bei Fallpauschalen wurde auf die VWD \"Ausreizung\" geachtet und am Ende wurde eine Tagespauschale bei der Verhandlung eingefordert. Nun wird (bei weitgehend unverändertem Patientenspektrum) auf die möglichst kurze VWD geachtet/geprüft. Ringelpietz. Ein Schelm wer Böses ...


    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,

    ich habe zur bekannten Problematik eine Frage, da die Fragestellung nun auch uns massiv erfasst hat.

    Eine Kasse arbeitet gezielt damit, bei Beantragung einer Reha, nach Hüft- oder Knie-Tep die Termine

    gleich selber mit der Rehaklinik zu vereinbaren. Merkwürdigerweise liegen diese Termine dann immer weit über

    der MvD bzw. kurz vor Überschreitung der oGvd! X(

    Nach Rücksprache mit der Rehaklinik wäre in den Fällen ein vorzeitiger Termin möglich gewesen.

    Die bertoffenen Patienten wären in jedem Fall auch frühzeitiger Rehafähig gewesen. Z.T. wurden die

    Anträge 2 Tage nach OP gestellt.

    Gibt es eine rechtliche Argumentation um das Vorgehen und die gezielte Verschleppung einzudämmen?

    Was kann man machen? Selber einen Termin organisieren und nach Vorliegen der Genehmigung vorzeitig verlegen?
    Rückmeldung gerne auch als persönliche Nachricht.

    Gibt es eine rechtliche Argumentation, bzw. ein Vorgehen um dieses gezielte Verschleppen einzudämmen?
    :huh: Danke!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    3 Mal editiert, zuletzt von Wurmdobler (17. Mai 2012 um 19:25)

  • Hallo Wurmdobler,

    ich sehe für Sie keine rechtliche Möglichkeit in das Verfahren der Reha-Antragstellung direkt einzugreifen. Die KK ist Herrin des Verfahrens und legt die Reha-Klinik fest und vereinbart Termine. Viele KK haben eigene Verträge mit Reha-Häusern, die sie dann bevorzugt belegen. Vielleicht sollten Sie versuchen, mit der KK Kontakt aufzunehmen, um die Ursache für diese Vorgehensweise festzustellen. Falls dies nicht funktioniert und es sich um Pat. handelt, die vor dem Reha-Termin nicht mehr akutstationär behandlungsbedürftig sind, würde ich diese entlassen und versuchen, die häusliche Versorgung der Pat. über häusliche Krankenpflege sicher zu stellen.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt