Rezepte während nachstationärer Frist?

  • Hallo liebes Forum,

    uns macht das oben genannte Thema zu schaffen.

    Folgender Sachstand:
    Während einer nachstationären Frist war ein niedergelassener Arzt in der Situation, einem Patienten ein Rezept über Heparin auszustellen.
    Er verwies auf die nachstationäre Frist und auf de Klinikarzt, der dem Patienten das Medikament rezeptieren solle.

    Wie verhält es sich grundsätzlich in solchen Fällen? Als Klinik dürfen wir keine Rezepte ausstellen, aber als Arzt mit KV-Ermächtigung im Krankenhaus schon.
    Wie sieht dies innerhalb der vor- und nachstationären Fristen aus? MUSS die Klinik für die Medikamente sorgen? Muss (oder darf) der KV-ermächtigte Chefarzt ein Rezept innerhalb dieser Fristen ausstellen?

    Wie sind Ihre Erfahrungen mit diesem Thema?

    Mit freundlichen Grüßen

    mabu

  • Hallo -

    nachstationär ist \"kann\" nicht \"muss\". Rezepte gehen meist nicht, da durch DRG vergütet. Meist Streit mit wenigen Kollegen, formelle Reglung - was da meist nicht hilft - in sog. 3-seitigen Verträgen, hier in etwa Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V \"Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus\". Bei uns steht u.a. da:

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • gelöscht - doppelt

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • gelöscht - doppelt

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,

    danke für die schnelle Antwort. Wenn jedoch der Krankenhausarzt die Verordnung von Arzneimitteln nicht ausstellen darf, wie soll der Patient dann versorgt werden? Krankenhausapotheke?

    Gruss
    mabu

  • Hallo mabu,

    auch das geht nicht, weil ja ein Rezept ausgestellt sein muss. Es ist an den Hausarzt zu verweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Zitat


    Original von mabu:
    Hallo TT,

    danke für die schnelle Antwort. Wenn jedoch der Krankenhausarzt die Verordnung von Arzneimitteln nicht ausstellen darf, wie soll der Patient dann versorgt werden? Krankenhausapotheke?

    Gruss
    mabu

    Guten Morgen -

    sagen wir besser und noch konkreter Medikamenten-Schrank z.B. des ambulantes Zentrums oder der Notfallambulanz etc. - die bekommen die Sachen dann natürlich aus der Krankenhausapotheke. Blöd wird es wenn etwas nicht vorhanden ist und kurzfristig gebraucht wird - wie \"dreh\" ich es z.B. doch mit einem Rezept ... ? Aber wie geschrieben - nachstationär ist \"kann\" ... Meist ist der freundliche Hausarzt aber doch so nett (es gibt aber auch ganz ganz selten einzelne von extremen Verarmungsängsten geplagte sektorale systemtreue Formalisten ... )

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)