Hallo liebes Forum,
uns macht das oben genannte Thema zu schaffen.
Folgender Sachstand:
Während einer nachstationären Frist war ein niedergelassener Arzt in der Situation, einem Patienten ein Rezept über Heparin auszustellen.
Er verwies auf die nachstationäre Frist und auf de Klinikarzt, der dem Patienten das Medikament rezeptieren solle.
Wie verhält es sich grundsätzlich in solchen Fällen? Als Klinik dürfen wir keine Rezepte ausstellen, aber als Arzt mit KV-Ermächtigung im Krankenhaus schon.
Wie sieht dies innerhalb der vor- und nachstationären Fristen aus? MUSS die Klinik für die Medikamente sorgen? Muss (oder darf) der KV-ermächtigte Chefarzt ein Rezept innerhalb dieser Fristen ausstellen?
Wie sind Ihre Erfahrungen mit diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
mabu