Erlösrelevanz von Komplexbehandlungen

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich kodiere erst seit April und das in der Orthopädie. In der letzten Zeit habe ich mich mit den in Betracht kommenden Komplexbehandlungen beschäftigt.

    Kann es sein, dass die

    8919 komplexe Akutschmerzbehandlung
    8989 chirurg. Komplexbehandlung bei schweren Infektionen
    8973 Spina bifida
    8977 multimodale nichtoperative Komplexbehandlung

    keine Auswirkungen auf den Erlös bzw. das Relativgewicht haben?
    Ich habe im Definitionshandbuch Band 5 unter den Prozeduren geguckt und für diese Komplexbehandlungen keine Zuordnung zu einer DRG gefunden. Anders als z.B. bei der Komplexbehandlung bei MRE.

    Sind diese Prozeduren evtl. nur als Instrument für die QS zu verstehen?
    Ich stelle mir die Frage von Aufwand und Nutzen bzgl. der Einführung solcher Komplexbehandlungen.

    Es wäre schön, wenn mir jemand seine Erfahrungen dazu schreiben könnte.

    Vielen Dank

    simtho

  • Hallo Smitho
    Wie Sie schon selbst eruiert haben, haben diese OPS-Ziffern in keinem Fall einen Einfluss auf die Eingruppierung des Patienten.
    Die 8-977 führt zu einem Zusatzentgelt, dass sie prospektiv (auch bezüglich des Leistungsumfangs) in der Budgetverhandlung mit den KK vereinbaren müssen.
    Ansonsten ist das InEK auf die Ist-Kosten-Daten angewiesen, um die Komplexbehandlungen als gruppierungsrelevanten Faktor in das Definitionshandbuch einfließen lassen zu können.
    Wenn Sie Kalkulationshaus sind, ist es daher besondern wichtig, die trotz fehlender Erlösrelevanz gewissenhaft zu verschlüsseln, weil die Nummern sonst wenig Chancen haben, erlösrelevant zu werden.
    Grüße aus Passau

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Vielen Dank Herr Voll,

    wir sind kein Kalkulationshaus. Wenn ich es richtig verstehe, haben wir damit keine Möglichkeit mit der Verschlüsselung Einfluß auf die zukünftigen Komplexbehandlungen zu nehmen?!

    Mit freundlichem Gruß

    simtho

  • Hallo Smitho
    wir machen es bei uns so, dass wir Komplexbehandlungen dann dokumentieren und verschlüsseln, wenn wir den dafür geforderten Aufwand dafür ohnehin als sinnvoll erachten. So kann man zumindest einen Aufwand abbilden, den man sowieso hat.
    Und sollte sich die Erlösrelevanz einiger Komplexbehandlungen z.B.2011 ändern so hat man eine guten Datengrundlage für´s eigene Haus, um seine Leistungsmenge diesbezüglich prospektiv anzugeben (sonst sieht es die KK als Mehrleistung, und die müssen sie erstmal begründen).
    Von daher finde ich es prinzipiell sinnvoll, jede Komplexbehandlung zu kodieren, deren Durchführung man auch ohne den DRG-Kladderadatsch als sinnvoll erachtet hätte.
    Prä-WoE-Grüße aus Passau

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • hallo simtho
    grundsätzlich steht es Ihnen natürlich im Rahmen des Vorschlagswesens frei, Vorschläge zur Verbesserung des lernenden Sysems einzubringen. Hierzu sind dann allerdings fundierte Daten erforderlich. Und ob der theoretisch mögliche Weg auch praktisch erfolgreich ist, weiss allein ...................

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch