Arthrolyse - Synovektomie

  • Hallo Forum,

    ich mach\' den Job zwar schon länger, aber manchmal komme ich mir doch vor wie ein Anfänger, daher die Frage in dieser Kategorie.

    Ich habe einen Fall bei dem lt. MDK \"nur\" eine Gelenkmobilisation kodiert werden soll (Stichwort monokausale Kodierung)
    Durchgeführt wurde eine Teil-Synovektomie, Knorpelabtragung, exophytäre Knochenvorsprünge wurde abgetragen und zusätzlich ein Kalkherd reseziert.
    Okay, ich bin kein Orthopädie, aber zumindest bei der Synovialitis scheint mir der Zusammenhang mit einer Arthrolyse nicht gegeben. Damit sollte m.E. die Synovektomie zusätzlich kodierbar sein.

    Habe ich mit meiner Denkeweise eine Chance oder liege ich wirklich völlig daneben? Ich lasse mich gern belehren.

    Vielen Dank im Voraus für die Infos

    Ben-Ch

  • Hallo Ben,
    wenn die Synovektomie gemacht wurde, dann sollte sie auch kodiert werden. Es gibt ja praktisch für jedes Gelenk einen Code jeweils für partiell bzw. total. Vielleicht wurde vergessen, die Synovialitis zu kodieren? Das wäre natürlich für den MDK dann besser nachvollziehbar. Möglicherweise wäre noch die partielle Resektion von erkranktem Knochengewebe oder ein Gelenk-Debridement kodierbar. Müsste man anhand des OP-Berichtes kontrollieren.
    Viele Grüße
    Anne

  • Hallo ben-ch,

    Sie kodieren so spezifisch wie möglich. Eine Synovektomie ist keine Arthrolyse, ebenso ein Eingriff am Knorpel, eine Exophytenabtragung bzw. Resektion des Kalkherdes.

    Sie können alle Eingriffe mit einer überwiegend spezifischen OPS abbilden, also tun Sie dies auch. Erlösrelevanz hat dies keine, aber es bildet zumindest die Schwere des Eingriffes ab.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Anne, hallo Herr Dr. Schemmann,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider ist der Fall mit dem MDK nicht ganz so einfach zulösen.
    Ich hatte zur Vereinfachung der Frage nicht extra hervorgehoben, dass alle genannten Schritte bereits einzeln kodiert wurden. Leider hatte das dann doch Erlösrelevanz, da die Gutachterin nur einen OPS übrig lässt, bei zwei und mehr ergibt sich ein höherer Schweregrad.
    Argument für den MDK ist die Forderung zur monokausalen Kodierung im OPS, die nach Meinung der GA nur jeweils einen Schlüssel zulässt, alles andere gehört dann inhaltlich einfach dazu. Hier wurde dann eben das Gelenk wieder mobilisiert, dass dazu mehrere Aktionen nötig waren, zählt nicht.
    Erfahrungsmäß zeigt sich die GA bei Stichwort „monokausal“ sehr beharrlich (stur) in ihrer Meinung, in anderen Fällen hat auch ein dritter Widerspruch nichts gebracht. Ich möchte allerdings, bevor ich den Fall zur Klage empfehle, sicher sein, dass die Gutachterin die Regel wirklich überinterpretiert und das dann auch einigermaßen rechtssicher argumentieren können.

    Vielen Dank nochmal

    Ben-Ch

  • Hallo ben-ch,

    KLAGEN !

    Eine Arthrolyse ist eine Arthrolyse. Lösen von Verwachsungen und Gelenkkapsel mit dem (E-)Messer.
    Es ist bei unseren Gutachtern noch nie strittig gestellt worden, dass wir die anderen Kodes verwendet haben, trotz sehr vieler Überprüfungen von Schulter-OPs.

    Leider gibt es immer wieder Gutachter, welche die Regeln des Systems neu erfinden. Hier hilft auch mal ein netter Hinweis bei der MDK-Leitung.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U