Hallo liebes Forum,
die Frage wurde zwar in ähnlicher Form schon einmal gestellt, aber doch nicht ganz genauso wie es bei mir ist:
Der Patient hatte zunächst einen Einkammerschrittmacher, bekam jedoch in einem späteren Aufenthalt ein biventrikuläres AICD-Aggregat bei Linksherzinsuffizienz IV. Wegen einer Dysfunktion wurde zunächst der alte Schrittmacher belassen und eine Sondenrevision durchgeführt.
Nach 4 Wochen kommt der Patient nun zur geplanten Explantation des alten Einkammerschrittmachers.
Frage: Was nehme ich nun als Hauptdiagnose?
I50.14 weswegen er den Defi bekam, oder doch Z45.0 oder Z95.0 (was mir aber sofort eine rote Plausimeldung anzeigt)
Liebe Grüße VEN