Entfernung eines alten Schrittmachers

  • Hallo liebes Forum,

    die Frage wurde zwar in ähnlicher Form schon einmal gestellt, aber doch nicht ganz genauso wie es bei mir ist:

    Der Patient hatte zunächst einen Einkammerschrittmacher, bekam jedoch in einem späteren Aufenthalt ein biventrikuläres AICD-Aggregat bei Linksherzinsuffizienz IV. Wegen einer Dysfunktion wurde zunächst der alte Schrittmacher belassen und eine Sondenrevision durchgeführt.
    Nach 4 Wochen kommt der Patient nun zur geplanten Explantation des alten Einkammerschrittmachers.

    Frage: Was nehme ich nun als Hauptdiagnose?
    I50.14 weswegen er den Defi bekam, oder doch Z45.0 oder Z95.0 (was mir aber sofort eine rote Plausimeldung anzeigt)

    Liebe Grüße VEN

  • Hallo VEN,

    vielleicht lag es and der etwas unklaren Falldarstellung?!
    Erst ist von einem Einkammerdefi die Rede, dann wird daraus ein BIVENT-Defi. Es fragt sich, auf der gleichen Seite oder rechts gelegt?? Und hatte dieser BIVENT eine Dysfunktion und wurde deshalb der alte 1K-Defi belassen?? Lag der erste Defi links, wie üblich? Und zum Schluss wird dann ein alter 1K-Schrittmacher (also kein Defi!?) entfernt!

    Aber mal zu den Kodes: Wenn ich Z45.0 mit 5-378.00 oder .04 kombiniere, erhalte ich keine rote Plausimeldung!

    Noch ein schönes WE

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Moin VEN,

    bei geplanter Aufnahme zum Zweiteingriff gilt die HD des Ersteingriffes. DKR D005d Beispiel 5 ff.
    Gruß

    merguet