Hallo Lorelei,
Zitat
Original von lorelei:\"...die Sätze 1 bis 5 gelten nicht für Krankenhausaufenthalte.....oder für die anstelle einer Fallpauschale tagesbezogene Entgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetztes abzurechnen sind. \"
Damit war die Sache \"gegessen\" und die KK hat den Fall agbeschlossen.
Ich vermute damit hat die KK auf einen Verlegungsabschlag bei dem teilstationären Fall verzichtet. Verwunderlich genug, wenn dies gefordert wurde
Aber hier geht es doch um einen DRG-Fall gemäß FPV und nicht um den teilstationären, oder?
Edith: NV, es steht im ersten Satz von §1 Absatz 1.