ökonomische Relevanz der Nebendiagnosen

  • Hallo, liebes Forum.
    Die sachgerechte Erfassung von ND soll in 70% der Fälle zu einer ökonomischen Höherbewertung im DRG-System führen.
    Laut Kodierrichtlinien sollte das Patientenmanagement beeinflusst sein durch Aufwand in Therapie, Diagnostik und Pflege/Betreuung.
    Nun ein Beispiel:
    Habe als HD diastale Unterschenkelfraktur kodiert(S82.31)
    Als ND Versorgung Kolostoma (Z43.3) und spastische Hemiplegie (G81.1, I69.4). Nach Grouping erfolgte die Zuordnung zu DRG I75B. Groupe ich nur die HD ohne Angaben der ND erfolgt ebenfalls die Zuordnung zu I75B. Die Nebendiagnosen führen nicht zu einer Höherbewertung. Das kann`s ja wohl nicht sein, oder??(
    Wer hat ähnliche Erfahrungen mit pflegerelevanten ND gemacht?
    Freundliche Grüsse
    Birgit Bols-Fifer

  • Sehr geehrte Frau Bold - Fifer,

    Die Antwort auf Ihre Frage befindet sich im Definitionsmanual Band 2. Die I75 hat einen Alterssplit. Dh. Patienten älter als 64 Jahre können die I75A und I75B bekommen (Unterscheidung hier durch PCCL > 1, dh. in diesem Fall schon mit der ND I69.4 allein zu schaffen). Patienten die 64 Jahre alt und jünger sind, bekommen nur die I75B oder I75C ebenfalls abhängig vom PCCL > 1. D.h. ein Patient der 64 Jahre alt oder jünger ist, kann durch Nebendiagnosen in der I75 nicht höher kommen als I75B und hätte ohne Nebendiagnosen die I75C.

    Die Nebendiagnosen, die Sie angegeben haben, besitzen nur zum Teil einen CC-Wert. Die G81.1 hat keinen (dafür aber die G81.9) und auch die Z43.3 hat keinen CC-Wert. Welche Nebendiagnose welchen CC-Wert haben kann, steht im Definitionsmanual Band 5.
    Das heißt nicht, dass es keinen Sinn macht, Nebendiagnosen anzugeben, die keinen CC Wert haben, dafür gibt es trotzdem gute Gründe. Aber nicht jede Nebendiagnose führt zu einer Erhöhung des PCCL und nicht bei jeder DRG wirkt sich ein hoher PCCL-Wert aus (Beispiel alle "Z-DRG`s oder DRG´s die durch Alterssplit oder durch hinterlegte Tabellen (z.B. Geburtshilfe) gebildet werden.

    Mit freundlichem Gruß aus Darmstadt
    Sabine Griem:defman:

    Dr. Sabine Griem

  • Hallo,
    ich denke, dass auch nicht-DRG-relevante ND und Prozeduren dokumentieren können, dass ein Pat. multimorbide ist und Tatsache und/oder Länge eines stationären Aufenthaltes mit begründen können und entsprechend die Aufgriffswahrscheinlichkeit durch den MDK senken. Auch die Prozeduren führen ja meist zu keiner Erhöhung der Vergütung, können aber bei der nun herrschenden gläsernen Transparenz unserer Arbeit zu Qualitätsüberprüfungen hergenommen werden (es lassen sich z.B. Verknüpfungen zwischen I63.9 und Prozedur 3-200 oder 3-220 herstellen, dh. dokumentieren, ob ein Krankenhaus den heutigen Mindest-Qualitätsanforderungen der Apoplexbehandlung genügt <zumindest was die Diagnostik betrifft>.

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bols-Fifer:
    Die sachgerechte Erfassung von ND soll in 70% der Fälle zu einer ökonomischen Höherbewertung im DRG-System führen.

    Guten Tag Frau Bols-Fifer,

    können Sie mir bitte sagen, woher diese Aussage kommt?

    Danke!


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Korrektur der Aussage:
    Die sachgerechte Erfassung der ND kann bei 70% der Fallgruppen zu einer ökonomischen Höherbewertung führen. Sorry, Studenten habens schon schwer. :kangoo:
    MfG
    B. Bols-Fifer