Rechnung unter Vorbehalt

  • das geistert nun durch die Häuser,
    und jeder hat da eine andere Idee,
    manche machen das jetzt bei jeder Rechnung.

    abgesprochen mit KGS und basierend auf dem BSG-Urteil gilt:

    „ Die vorgenannten Beschränkungen gelten in zeitlicher Hinsicht nicht,
    „solange die Krankenkasse ihrerseits die Prüfung der von dem Krankenhaus erstellten Schlussrechnung in der Regel
    noch nicht abgeschlossen hat und eine Korrektur demzufolge kein weiteres Verwaltungsverfahren auslösen würde“ (Urteil des BSG vom 17.12.2009, Rdz. 18).
    Leitet die Krankenkasse daher ein Prüfungsverfahren nach § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V ein, ist die Prüfung der Ursprungsrechnung noch nicht abgeschlossen.
    Eine Korrektur des Rechnungsbetrages kann daher auch nach Ablauf der 6-Wochen-Frist erfolgen, solange das von der Krankenkasse eingeleitete
    Prüfungsverfahren noch „schwebt“. Die Berufung auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme greift in diesem Fall nicht, da die Krankenkasse
    ihrerseits die Prüfung noch nicht abgeschlossen hat. Insoweit ist auch kein weiteres Verwaltungsverfahren erforderlich“.

    Damit können wir korrigieren solange das Prüfverfahren läuft.
    Hier brauchen wir keine Rechnung auf Vorbehalt.

    Die „Rechnung auf Vorbehalt“ gilt für Fälle,
    bei denen wir wir von uns aus im Nachgang vielleicht noch was geltend machen könnten.

    Das ist also nur sinnvoll für Fälle mit systematischen Fehlern,
    bei denen man dann im Nachgang ganze Fallgruppen noch mal nachprüft.
    Also Zusatzentgelte, bestimmte falsche Kodes, Transfusionen, u.a.


    Damit gibt es keine definierte Gruppe für eine Rechnung mit Vorbehalt.


    UND WIE SEHT IHR DAS ???????????

  • Hallo Herr Hien,

    \"wir\" sehen das generell so, dass es durchaus von Vorteil ist, nicht auf die gängigen Grußformeln zu verzichten.

    Um nicht weiterhin lauter neue Schauplätze (Das Kriegs.... spar ich mir jetzt) zu eröffnen, empfiehlt es sich die interne Suche zu nutzen.

    Z.B:


    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…ost=vorbehalt#9

    oder auch sehr interessant:

    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…ost=vorbehalt#4

    auch sehr interessant:

    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…st=vorbehalt#12

    Beste Grüße

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Guten Tag alle zusammen,
    s.g. Poltergeist,

    was für Schlüsse ziehen wir denn aus dem Ausgeführten ?
    Ich krieg da kein so richtiges Fazit rein:

    Genereller Vorbehalt führt zur Unwirksamkeit - klar.
    Kassenanfragen muss ich nicht, da wird ja der Fall nochmal aufgemacht.

    Jetzt haben wir uns überlegt, ob man bei Beträgen über 10000 € das tun sollte ?

    Oder ?

    Gruss & Dank

    pmh

  • Schönen guten Tag,

    ein pauschaler Vorbehalt ist immer unwirksam. Der Vorbehalt muss sachlich begründet sein. Damit ist gemeint, dass es beispielsweise bezüglich der fraglichen Abrechnung bzw. einer zugrundeliegenden Fragestellun noch schwebende Verfahren oder sonstige noch offene Entscheidungen gibt, nach deren Ausgang man sich vorbehält, die Rechnung entsprechend zu ändern. Einen Vorbehalt \"wegen Überschreitung eines Rechnungsbetrags von 1000 €\" oder \"vorbehaltlich nachträglicher Erkenntnisse bei Überprüfung der Krankenakte\" würde ich (hätte ich es zu entscheiden) nicht anerkennen wollen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,