Guten Morgen,
einem Protokoll der GMDS AG MedCo, das heute morgen über den MedCo-Verteiler kam, entnehme ich folgende Aussage der KGNW:
"Nur tatsächliche Abrechnung nach DRGs bedeutet Ausnahme von der Nullrunde"
Als Kassenposition ist mir diese Aussage zwar bekannt, meine Krankenhausgesellschaft, die HKG, war aber zumindest in 12/2002 noch dezidiert anderer Ansicht. Auch kann ich aus den mir bekannten Gesetzen und Verordnungen nichts Vergleichbares herauslesen. Bisher ging ich davon aus, dass bis 12/2003 ein DRG-Budget unter Dach und Fach sein muss, um als "echter" Optierer zu zählen. Also auch keine "anteilige Nullrunde" bei unterjährigem Umstieg.
Was meint das geschätzte Forum?
Freundliche Grüße
Christian Jacobs