Hallo Forum,
ich habe einen Fall aus 2009, den die KK moniert.
J03B, 24.05.2009 - 29.05.2009
J64B, 10.06.2009 - 15.06.2009
J03B, 17.06.2009 - 22.06.2009
Wir hatten den 2. und 3. Aufenthalt bzgl Partitionswechsel zusammengeführt. Nun ist die KK der Auffassung, Fall 1 und 3 seien zusammenzufassen aufgrund gleicher Basis-DRG. Aus Kassensicht verständlich aufgrund der Optimierung. Die chronologische Reihenfolge ist in den FPV 2009 unter § 2 Abs. 4 noch nicht erwähnt.
Ich befürchte nur, dass bei Abrechnung nach Vorgabe der KK das Problem auftaucht, dass der zweite Fall nicht abrechenbar ist, da dieser \"parallel\" zu der FZF läuft.
Frage: Liegt die KK mit ihrem Wunsch richtig?
Vielen Dank + Gruß
GeRo