Hallo zusammen,
habe eine kurze Nachfrage zum Thema maschinelle Beatmung bei heimbeatmeten Patienten mit Tracheostoma. Wann kann die Beatmungszeit abgerechnet werden? Muss der Patient auf der Intensivabteilung gelegen haben oder reicht eine intensivmedizinische Behandlung auf einer anderen (z.B. Innere Fachabteilung) aus? Mit der Auslegung der KDR P1001h habe ich meine Probleme. Wenn möglich, benötige ich eine kurzfristige Rückinfo. :d_pfeid: