Umkodierung von OPS 5-378.9d zu 5-377.x?

  • Hallo zusammen,

    wer kann mir aus medizinischer Sicht erklären, wann die Ziffer 5-378.9d (Defi auf Defi mit biventrikulärer Stimulation)in die Ziffer 5-377.x (Implantation eines Hertzschrittmachers und Defis) umkodiert werden muss. Aufnahme erfolgte zur Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung und Versuch einer Systemumstellung von ICD auf CRT. Gibt es eine Richtlinie hierzu? Der MDK moniert die Kodierung?

    Danke.

  • Moin Laura,

    Herzlich Willkommen im Forum :)

    verstehe ich sie so richtig:

    Das Kh will die 5-378.9d / der MDK will die 5-377.x

    und statt gefunden hat weder eine Implantation noch eine Umrüstung?

    Was heißt in ihrem Fall \"Versuch\"? Wie weit kam denn der Operateur und woran ist er gescheitert?

    Zur Kodierung würde ich - ableitend aus dieser Info - die DKR P004f \"Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur\" anwenden.

    Grüße

    Jannis

  • Guten Morgen!


    Gestern wollten wir einen DDD-Herzschrittmacher implantieren (Ausnahmsweise auf Wunsch der Pat. in Narkose, sonst regelhaft in LA). Zugang über die rechte V. cephalica. Einbringen beider Sonden. Dann aber frustraner Versuch der Sondenplatzierung. An keiner Stelle war eine ausreichende Reizschwelle zu finden. Auch mit einer neuen Ventrikelsonde keinen Erfolg. Abbruch der Operation.

    Welche Kodierung ist nun gemäß Kodierrichtlinie P004f korrekt:

    5-377.30 mit 5-995, da 3 Sonden verbraucht wurden. Nur das Schrittmacheraggregat blieb in der Verpackung. (Hier würde dann auch ein eQS-Bogen ausgelößt werden, der ja nicht wirklich ausgefüllt werden kann!)

    Oder 5-388.a1. Die V. cepahilca wurde ja eröffnet und abschließend ligiert.

    Und kann in diesem Fall eine Narkose kodiert werden, da die Schrittmacher in der Regel in LA implantiert werden?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

    2 Mal editiert, zuletzt von Gefäßchirurg (26. Februar 2012 um 10:41)