- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Holzwart,
diese Einigkeit kann ich so nicht in ihrem Post sehen, den ich mit meiner letzten Stellungnahme kommentiert habe. Das war ihre Aussage, die meine Darstellungen betrifft:
Zitat
Original von Frank Holzwarth:
Hallo Herr Selter,Ihre Argumentation greift hier nicht. Die Kodierempfehlung des MDK bezieht sich auf eine gesicherte Diagnose. Es handelt sich nach den ergänzenden Informationen um von Poefi um eine Verdachtsdiagnose die nicht behandelt wurde. Kodierbar wäre allenfalls F10.1 (schädlicher Gebrauch). Im Übrigen wird die Alkoholabhängigkeit weder durch Alkoholgabe noch durch Distra beeinflusst. Hierdurch können lediglich Symptome eines Entzugssyndroms beeinflusst werden.
Weiterhin besteht bei Ihnen die Vorstellung, dass eine Therapie direkt die Diagnose (Erkrankung) beeinflussen muss:
Zitat
Original von Frank Holzwarth:
Ob die Alkohol und Distragabe die Verdachtsadiagnose Alkoholabhängigkeit beeinflusst sei einmal dahin gestellt.
Dies ist doch aber doch nun schon mehrfach durch die zitierte Kodierempfehlung und auch durch den Wortlaut der D008 klar gemacht worden, dass dies nicht gegeben sein muss. Warum halten Sie weiterhin an dieser Vorstellung fest, die durch Nichts gestützt wird?