Aufnahme wegen mangelnder Versorgung

  • Hallo zusammen,

    folgende Konstellation beschäftigt die Gemüter:

    Pflegebedürftiger Patient(Pflegestufe 2) mit Hemiparese bei Z.n. Apoplex wird Freitag (13.11 um 19h) aufgenommen da ein Baum im Rahmen eines Sturms auf dessen Wohnhaus gestürzt ist und dieses nun einsturzgefährdet ist (von Feuerwehr evakuiert). Der Patient wird \"normalerweise\" von seiner Ehefrau und Pflegedienst versorgt.

    Patient wurde am 16.11. in eine Kurzzeitpflege-Einrichtung entlassen.

    Was nun? HD?

    Vielen Dank im voraus!

    LG,

    BoB77

  • Hallo,

    so tragisch das auch sein mag: Welcher medizinische (!) Grund bestand denn für die Aufnahme? Keiner? Dann bleiben Sie wohl auf den Kosten sitzen.

    Was mir jetzt nur einfallen würde, ist eine Gebäudeversicherung. Wenn die für die Unterbringung nach einem solchen Schaden aufkommen würde, könnte die auch bei Ihrem Fall greifen.

    Die GKV jedenfalls nicht. (Es sei denn natürlich der gute Mann wäre bei dem Baumeinschlag verletzt worden)

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo BoB77,

    spontan fällt mir als HD da nur Z65 Kontaktanlässe mit Bezug auf andere psychosoziale Umstände (Inkl.: Betroffensein von einer Katastrophe) ein. Zumindest lag ja eine Evakuierung vor, somit handelt es sich ja quasi um eine staatlich/behördlich angeordnete, zeitweilige Unterbringung. Aufnehmen mussten sie den Patienten auf jeden Fall. Ob dafür aber auch ein Katastrophenalarm notwendig ist?

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Forum, hallo BoB 77,

    unter der Vorraussetzung das hier keine med. Notw. (der Vers. sich also nicht bei dem Unglück verletzt hat) vorlag, denke ich das die Kasse mit dem Beschluß des Großen Senats agumentieren wird das bei Prüfung ob eine KH-Behandlung notwendig war AUSSCHLIEßLICH die med. Notwendigkeit zu berücksichtigen ist. Soziale Notlagen zu beseitigen sei nicht Zweckbestimmung eines KH´s, lt. Senatsbeschluß. Gut möglich das die Kassen darauf hinweist das die ausschließlich pflegerischen erbrachten Leistungen auch in einem Pflegewohnheim stattfinden hätten können.

    Optional würde ich die Kasse kontaktieren und auf Begleichung eines Belegtags (mit der von Findus vorgeschlagenen HD Z 65) aufgrund der unglücklichen Umstände ersuchen. Bei angenommener fehlender med. Notwendigkeit und ausschließlich pflegerischer Versorgung wäre die verfrühte Unterbringung in eine Pflegeheim auch bereits am Folgetag (14.11.) denkbar.

    Sorry, klingt leider alles etwas \"abgebrüht\" ist aber so Realität! Viel Glück bei Ihrem Fall!

    mit freundlichen Güßen
    Einsparungsprinz

  • Guten Morgen,

    ich gehe erstmal mit der Idee von Einsparungsprinz als Tagesfall mit. Desweiteren wären ja der Pflegekasse Kosten für die Kurzzeitpflege entstanden, vielleicht kann man dann für die restlichen Tage den sonst angefallenen Pflegesatz aus der Pflegeeinrichtung mit zur Kostendeckung heranziehen? Einige Kassen zeigen da doch ab und an Entgegenkommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith