Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich möchte hier eine außergewöhnliche Anfrage ins Forum stellen, die hoffentlich zur Klärung einiger offener Fragen auch meiner Kollegen beiträgt. Patient als Selbstzahler hat folgendes Problem. Dreigefaß-KHK; ACVB-Operation mit multiplen Komplikationen. Die Begleichung der DRG´s (mehrere Krankenhäuser) ergaben keine Probleme mit der privaten Krankenkasse.
Da nun Chefarztbehandlungen (Wahlleistung) wurden weitere Privatrechnungen durch eine Privatabrechnungsstelle gestellt. Die Krankenkasse erkennt einzelne Positionen der privaten Rechnungsstellungen nicht an, so dass diese durch einen medizinischen Gutachter begutachtet werden sollen. Teilbeträge wurden durch die Krankenkasse erstattet und durch Patient an die zuständige Privatabrechnungsstelle weitergeleitet. Die noch restlichen zu zahlenden Beträge, worauf noch das Gutachtenergebnis folgen muss, wurden noch nicht beglichen. Nun fordert die Privatrechnungsstelle das restliche Honorar mit Inkassokosten / Auslagen-pauschalen und Schreibauslagen. Dieses macht lt. Patient bereits bei einer der Rechnung die Hälfte der Honorarforderung aus. Ist dieses zulässig? Kann die Privatabrechnungsstelle überhaupt solche sofortige Rechnungsbegleichung fordern? Die Chefärzte, die Privatabrechnungsstelle wurden über die Begutachtung schriftlich informiert. Unserseits wurden Unterlagen an die begutachtende Stelle versendet.
Ich möchte dem Patienten eine hinreichende Antwort bieten, am besten mit Quellenangabe. Würde mich sehr über Informationen freuen.
Mit freundlichem Gruß
ochpowi