Teilbegleichung einer Rechnung an die Privatabrechnungsstelle

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich möchte hier eine außergewöhnliche Anfrage ins Forum stellen, die hoffentlich zur Klärung einiger offener Fragen auch meiner Kollegen beiträgt. Patient als Selbstzahler hat folgendes Problem. Dreigefaß-KHK; ACVB-Operation mit multiplen Komplikationen. Die Begleichung der DRG´s (mehrere Krankenhäuser) ergaben keine Probleme mit der privaten Krankenkasse.
    Da nun Chefarztbehandlungen (Wahlleistung) wurden weitere Privatrechnungen durch eine Privatabrechnungsstelle gestellt. Die Krankenkasse erkennt einzelne Positionen der privaten Rechnungsstellungen nicht an, so dass diese durch einen medizinischen Gutachter begutachtet werden sollen. Teilbeträge wurden durch die Krankenkasse erstattet und durch Patient an die zuständige Privatabrechnungsstelle weitergeleitet. Die noch restlichen zu zahlenden Beträge, worauf noch das Gutachtenergebnis folgen muss, wurden noch nicht beglichen. Nun fordert die Privatrechnungsstelle das restliche Honorar mit Inkassokosten / Auslagen-pauschalen und Schreibauslagen. Dieses macht lt. Patient bereits bei einer der Rechnung die Hälfte der Honorarforderung aus. Ist dieses zulässig? Kann die Privatabrechnungsstelle überhaupt solche sofortige Rechnungsbegleichung fordern? Die Chefärzte, die Privatabrechnungsstelle wurden über die Begutachtung schriftlich informiert. Unserseits wurden Unterlagen an die begutachtende Stelle versendet.
    Ich möchte dem Patienten eine hinreichende Antwort bieten, am besten mit Quellenangabe. Würde mich sehr über Informationen freuen.

    Mit freundlichem Gruß

    ochpowi

  • Moin,

    Es müsste hierzu bekannt sein, welche Vertragsdetails der Patient bei Abschluss seines Wahlarztvertrages unterschrieben hat. Der Patient erklärt sich in der Regel mit der Abwicklung der Privatabrechnung durch eine Abrecnungsstelle einverstanden. Ob da auch Details zu Nachforderungen der Rechnung drin stehen, bleibt off. Ein weiteres Problem ist die Rechtsbeziehung. Es müsste zunäcsht geklärt werden, ob der Anspruch de jure gegenüber dem Patienten besteht oder gegenüber der Privatversicherung. Das hängt wiederum vom Vertrag des Patienten mit seiner PLV ab. Hier gibt es Verfahren, die die Ansprüche gegen den Patienten pauschal auf dei KV übertragen (Klini-Card, sonstige Vertragsformulierungen) und solche, bei denen der Anspruch im Prinzip zunächst gegen den Patienten besteht.

    Wenn die Kasse die Rechnungen erhält und keine Einwände gegen die so gen. EInstandspflicht erhebt, kann meiner Kenntnis nach von einem so gen. stillschweigenden Schuldbeitritt ausgegangen werden.

    Der dürfte aber von der PKV im Streitfall zurückgewiesen werden, womit der Patient den schwarzen Peter in der Hand hält.

    Soweit zur rechtlichen Seite. Ein anderer Aspekt ist die Tatsache, dass die Wahöärzte häufig zahlreiche GOÄ-Positionen aufführen, die nicht oder nicht in hinreichendem Umfang, oder mit zu hohen Faktoren angesetzt werden.

    Dies muss Gegenstand einer Begutachtung sein. Insofern können Sie dem Patienten vielleicht helfen, indem Sie die Beiziehung des Gutachtens bei der Kasse beschleunigen.

    Es mag hier auch zu diskutieren sein, inwiefern Sie bei berechtigten Streichungen von GOÄ-Positionen in Ihrem Haus eingreifen, um eine weitere Verfolgung teilweise falscher Rechnungsansprüche Ihrer Wahlärzte durch die Abrechnungsstelle zu unterbinden. Letztllich schadet das Ihrem Ruf. Den dort nicht seltenen Missbrauch lernen die KH aber in der Regel gar nicht kennen.

    Die o.g. Konstellationen sind im Übrigen noch schwieriger, wenn der Patient verstorben ist.

    Gruß

    merguet

  • Hallo \"merguet \",

    Danke für die schnelle Antwort.
    Geballter \"Input\". Muss ich erst einmal ver(be)arbeiten.
    Bekannt ist, dass der Patient \"Selbstzahler\" ist, und bei der PostBeaKK, mit Zusatzversicherung, versichert ist.
    LG
    ochpowi

  • Tag,

    Dazu ist zu sagen, dass die PBeaKK nochmal eine beondere Art der PKV ist, deren Verträge ich nicht genau kenne. Ich weiß aber, dass die PBeaKK regelmäßig die Geb. Positionen durch GA überprüfen lässt und diese GA (m.E., da ich selbst solche GA mache, völlig zurecht) zahlreiche Positionen wieder kassieren. Da werden Sachen abgerechnet, das kann man sich nicht vorstellen.

    Gruß

    merguet

  • Guten Abend,

    vielleicht kann ich noch einen neuen Sachverhalt ergänzen:
    Die PBeaKK hat mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte einen Vertrag abgeschlossen, in dem auch reduzierte Faktoren vereinbart sind. Ist der liquidierende Chefarzt Mitglied in dem Verband, ist er auch an den Vertrag gebunden, ist er kein Mitglied, dann nicht.

    Grundsätzlich besteht das Vertragsverhältnis zwischen Patient und Krankenhaus, so dass zunächst einmal die Kürzungen der dahinter stehenden Kasse \"Risiko\" des Patienten sind. Üblicherweise begründen die Abrechnungsstellen aber vor einer weiteren Betreibung, warum sie auf der Berechnung bestehen und leiten dann das weitere Mahnverfahren inkl. gerichtl. Betreibung ein.

    Einen schönen Abend
    Susanne Seiler

  • Hallo Frau Seiler, Hallo liebe Forumsmitglieder,

    also ist der \"arme\" Patient verpflichtet, sich zu verschulden, um offen stehende Rechnungen zu begleichen, um nicht sehr hohe Insassokosten, Mahngebühren etc. zusätzlich begleichen zu müssen. Hinterher darf er dann, nach positiven Gutachteneingang ganz lieb \"bitte bitte\" machen, dass er seine bereits zu viel gezahlten Kosten & Mahngebühren etc. zurück bekommt.
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    Jetzt frage ich mich, wie ein älterer normal denkender Patient, der keine/wenig Ahnung vom komplizierten Abrechnungssystem hat, da durchsteigen soll.
    Da habe ich ja als Fachkraft der Kodierung, ich bezeichne mich mal so, meine grossen Probleme.
    Doch ich hoffe \"meinem\" Patienten da irgendwie weiter helfen zu können.
    Vorerst ganz lieben Dank für die Antworten.

    Ich wünsche allen Forumsteinehmer ein schönes wohlverdientes Wochenende

    ochpowi

  • Hallo ochpowi, hallo Forumsmitglieder,

    rechtlich gesehen ist es so, leider... Deshalb verzichten bei uns die meisten Chefärzte auf ihr Recht und stornieren die Forderungen, weil sie die Patienten auch weiterhin behandeln wollen.

    Einen schönen Tag an alle
    Susanne Seiler

  • Guten Morgen,

    Nun, wenn ich eine Arztrechnung bekomme (und das wird ja für die GKV-Patienten vehement gefordert), dann habe ich die Chance, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Eine Ebene darüber und für den Laien kaum zu lösen ist die Frage der Angemessenheit der medizinischen Maßnahmen.
    Viele PKVen haben daher in der Vergangenheit die kompletten Rechte des Patienten abtreten lassen, damit sie diesen auch unmittelbar gegen die fordernde Stelle vertreten konnten.
    Forderungen gegen einen Patienten selbst zu stellen, ist immer problematisch. Bevor man sie stellt, sollte man daher wissen, ob die Rechnung aus dem eigenen Hause korrekt ist. Wenn sie korrekt ist, dann kann man sie auch verteidigen. Dann kann man dem Patienten auch Argumente gegen eine etwaige Zahlungsverweigerung liefern.

    Gruß

    merguet