Hallo, wir haben heute unseren Honorarbescheid bekommen.
Darin hat die KV Hessen mitgeteilt, dass im Rahmen einer Notfallbehandlung die aufgeführten GOp´s nicht abrechenbar sind.
Bei den GOP´s handelt es sich um überwiegend Laborleistungen -
32025 32030 32101 32107 und viele mehr.
Lt. telefonischer Rückfrage bei der KV - gäbe es einen Vorstandsbeschluß der das besagt.
Der ist doch aber nicht bindend ? - denn im EBM steht nichts
Wer kann mir ggf sagen, wo steht, dass wir im Notfall alles abrechnen dürfen.