Fristwahrung - MDK-Schreiben

  • Hallo Foristi,

    nun habe ich erstmals eine Besonderheit bei einem Prüffall nach § 275, wo mich Ihre Beurteilung interessieren würde.

    Der MDK teilt dem Leistungserbringer innerhalb der Prüffrist mit, dass ein Prüfauftrag vorliegt. Es wird der Fall und der detaillierte Prüfgrund genannt. Ferner steht in dem Schreiben, dass zunächst die Kassenunterlagen geprüft werden und später ggf. Unterlagen angefordert werden.

    9 Wochen nach Rechnungseingang bei der Kasse werden dann vom MDK weitere Unterlagen im Krankenhaus angefordert.

    Frage: Ist die 6-wöchige Prüffrist überschritten oder nicht?

    Ich halte des Verfahren für legitim. Im § 275 Abs. 1c steht zwar einerseits, dass die Prüfung zeitnah durchzuführen ist, aber andererseits bezieht sich die Frist klar auf die Mitteilung der Einleitung der Prüfung durch den MDK.


    Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und danke im Voraus!

  • Hallo Elsa,

    ich frage mich nun, ob es eine Ablauffrist für eine eingegangene Prüfanzeige gibt. Ist eine fristgerecht gestellte Prüfanzeige des MDK bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aktuell oder gilt da auch die 4-Jahresfrist wie bei Gutachten. Im SGB V habe ich dazu nichts gefunden und vielleicht kannst du oder ein anderer mir dabei behilflich sein.

    Liebe Grüße Naamelu

  • Hallo Naamelu,

    eine Ablauffrist für die Prüfanzeige gibt es meines Wissens nicht. Hier gilt die allgemeine 4 Jahres Frist nach Rechnungsstellung. Zudem ist es abhängig von den jeweiligen Landesverträgen. Wir haben ja in Baden-Württemberg das Glück, dass entsprechend unseres Landesvertrages das Gutachten binnen 6 Monaten nach Rechnungsstellung vorliegen und der Einwand von der Kasse geltend gemacht werden muss. Eine Prüfanzeige des MDK ohne Anforderung zur Übersendung von Unterlagen in einem überschaubaren Zeitraum ist mir auch aus Süddeutschland in der Praxis nicht bekannt.

    Gruß Elsa

  • Danke dir Elsa, du scheinst Glück zu haben in BW, hier in Brandenburg scheint sich die Landeskrankenhausgesellschaft nicht sonderlich dafür zu interessieren. So sind die vorhandenen Verträge viel zu alt und bzgl. MDK-Bearbeitung unbrauchbar.

    LG naamelu

  • Guten Tag,
    wir haben eine Prüfanzeige vom MDK vom 01.06.11 erhalten, über einen Aufenthalt vom 12.01. – 29.01.11 mit Rechnungsdatum 03.02.11.
    Also jenseits der 6 Wochenfrist.
    Hat jemand im Forum eine vorgefertigte Formulierung für so einen Fall zum Versand an Kasse und MDK?
    Für eine Übermittlung per PN wäre ich dankbar - bin jetzt offen und ehrlich zu müde, um mir eine auszudenken und die Paragraphen korrekt mit aufzulisten. :rotwerd:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    warum den so \"groß\" aufgezogen. Wir erhalten diese Sachverhalte (wenn sie denn mal ausnahmsweise vorkommen) mit einem schlanken Zweizeiler zurück.

    Die Fristen sind auch den KK-Mitarbeitern bekannt. Und wenn es sich um klare Sachverhalte handelt gibt es eigentlich auch nix zu diskutieren.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,
    die Einzelfälle nehmen deutlich zu. Da hat anscheinend eine Kasse ein grösseres Problem mit ihren Prozessen.
    Und bei der letzten Prüfungsverweigerung durch uns hat eine Kasse dann einfach verrechnet (fehlende Mitwirkung etc.). So dass der Fall vor das SG geht.

    Und unter diesen Aspekten sind form- und fristgerechte Schreiben dann die - aus meiner Sicht - bessere Wahl.

    Auch wenn ich lieber einen Einzeiler schreiben würde:
    Sorry - too late - game over :sonne:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,
    wenn dieses Problem vermehrt und anscheinend ausschließlich bei einer Kasse vorkommt ist es Schade den Aufwand zu betreiben, aber wohl nicht zu verhindern.

    Wenn dann ein Gespräch mit der nächsten Ebene bei der Kasse ebenfalls ohne Erfolg ist, muss man wohl leider durch.

    Eine angenehme Arbeitswoche an alle DRGisten

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660