Guten Morgen Forum,
wir führen bei ambulanten Eingriffen (AOP) oft eine prophylaktische Antibiose (z.B. Single-Shot mit Cephazolin) durch.
Dieses Antibiotikum wurde dann zusätzlich auf den Patienten rezeptiert, da es ja im Rahmen der AOP-Rechnung nicht abgerechnet werden kann.
Gibt es einen Anspruch des Krankenhauses auf Übernahme der Kosten durch die Kostenträger? Steht das irgendwo?
Denn nun kommen die Kostenträger mit dem Vorwurf der Falschabrechnung...
Auf Hilfe hoffend...