Abrechung Herzkathter mit PTCA

  • Liebes Forum,
    ich hoffe, ihr könnt mir helfen: Normalerweise werden Herzkatheter, bei denen auch ein Stent oder PTCA gemacht werden, als stat. Fall abgerechnet.
    Jetzt habe ich aber einen Fall, der als AOP läuft (Pat. am selben Tag gegangen!)
    Die Kasse will mir die EBM-Ziffer 34292 streichen, was ich aber gar nicht einsehe. :boese:
    Hat jemand von euch einen Tipp, wie ich hier zu meinem Recht (ich hoffe, ich habe es... :d_zwinker: ) komme, bzw. wie ich der Kasse klarmachen kann, dass diese Leistung erbracht wurde???

    Lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
    Sarah

  • Hallo Sarah SH,

    diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.

    Es gibt einen Auschluss dieser Leistung (34292) wenn andere Leistungen dafür erbracht wurden.

    Für eine aussagekräftige Antwort müssten sämtliche EBM\'s, dies sie in Rechnung stellen, aufgelistet sein.

    Viele Grüße

    DRG-Troll

  • Das ist ja eine schnelle Antwort. :D

    Die Ziffern sind: 13541 - 34291 - 34292 -40302- 01520 + Porto und SK-Pauschale.

    Das Problem hat die Kasse wie gesagt mit der 34292, wobei diese ja wirklich ein Zuschlag zur 34291 ist.

    Liebe Grüße,
    Sarah

  • Anhand der genannten EMB-Ziffern kann ich die Haltung der KK nicht nachvollziehen.

    Lassen Sie sich von der Kasse schriftlich bestätigen, weshalb die Ziffer gestrichen wurde. (Welcher Ausschluss liegt zu Grunde).

    Vielleicht können Sie auch noch einen Blick hier http://www.kbv.de reinwerfen.

    Viele Grüße

    DRG-Troll

  • Das freut mich aber, dass es nicht nur mir so geht. Ich werde noch ein bißchen forschen, vllt. bekomme ich ja noch etwas raus. Auf der KVB-Seite werde ich noch mal nachsehen. Erst einmal vielen lieben Dank für die Bemühung und einen sonnigen Tag weiterhin. :sonne:
    Bis bald,
    Sarah

  • Hallo Sarah,

    welchen OPS haben Sie denn übermittelt? 1-275.0 Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie ohne weitere Maßnahmen?

    Bei diesem OPS würde ich Ihnen die Intervention auch streichen.

    Ansonsten lohnt wirklich nur die schriftliche Anfrage auf ausführliche Begründung durch die Kasse.

    Ansonsten orakelt man nur, ob es eventuell mit dem AOP-Katalog zu tun haben könnte, der samt und sonders für die Herzkatheder-Untersuchung einzig die Ziffer 34291 ausweist und die Intervention bei den 6 vorhandenen OPS gar nicht erst mit dem Zuschlag erwähnt.

    MfG ruesay

    MfG

    ruesay

  • Hallo Herr ruesay,
    ich komme zwar aus dem stationären Bereich, aber nur zum Verständnis:
    Warum würden Sie denn bei der 1-275.0 eine evtl. Intervention streichen? Wenn nach einer reinen Koronardiagnostik eine behandlungspflichtige Stenose festgestellt wird, kann die doch auch ohne Laevo bzw. Druckmessung im Ventrikel per PTCA/Stent therapiert werden, oder?

  • Hallo Lupus,

    der OPS 1-275.0 sagt explizit aus, dass nur die Koronarangiographie ausgeführt wurde ohne weitere Maßnahme.

    Dieser OPS würde mir und meiner Prüfsoftware sagen, es ist nichts weiter gemacht worden. Zudem weist der AOP-Katalog 2011 in der Definition der zu berechnenden Leistungen für die Koronarangiographie nur die 34291 aus.

    Somit würde ich eine Intervention per Zuschlag 34292 nicht abrechnen.

    Nur weil die Ziffer im EBM steht, bedeutet es nicht, dass ich Sie im Krankenhausbereich nach §115b auch abrechnen darf. Vielmehr muss man sich schon an den AOP-Katalog halten und dort erscheint die Leistung nicht

    Nachtrag: Ein guter Bekannter bei einer Krankenkasse stützt die oben getroffene Aussage: Der AOP-Katalog weist nur die Leistungsziffer 34291 zur Abrechnung aus. Daher würde auch dort eine Kürzung der Ziffer vorgenommen.

    MfG

    ruesay

  • Hallo Ruesay,

    ja, ich habe die 1-275.0 zusammen mit der 8-837.00 und 8-83b.b2 übermittelt. Scheinbar liege ich mit der 34292 ja doch nicht so richtig. Allerdings ist das ja nun nicht das einzige Problem. Es wurden teure Ballonkatheter verwendet, die mit der Kostenpauschale 40302 einigermaßen abgedeckt waren. Wenn ich jetzt die 34292 streichen muss, muss ich auch die Kostenpauschale streichen, womit wir mal ganz klar ein \"Minus-Geschäft\" gemacht hätten, was mir als Abrechner natürlich nicht gefällt....

    Viele Grüße,
    Sarah

  • Hallo Sarah,

    die beiden 8er-OPS sind leider nicht im AOP-Katalog enthalten.

    Trotzdem würde ich bei der Streichung der Sachkostenpauschale die Ballonkatheder als Sachkosten angegeben (im §9, Absatz 5 eindeutig geregelt, dass diese Katheder bei dieser Art der Eingriffe berechnet werden dürfen).

    Trotz Streichung der Intervention = Minusgeschäft würde ich nicht behaupten. Sie haben doch jetzt eine wundervolle Verhandlungsbasis der Kasse gegenüber: Der Eingriff ist laut AOP-Katalog mit der Kategorie 2 belegt (sowohl ambulant, als auch stationär möglich). Sie haben jetzt die Möglichkeit, dem zuständigen Sachbearbeiter zu erklären, dass diese Fälle in Zukunft nicht mehr ambulant abgerechnet werden können, da Ihnen die Kosten nicht ersetzt werden. Wenn dann Ihr Vorgesetzter das Ganze unterstützt oder diplomatisch mit dem Kostenträger einen \"Vergleich\" in diesem Fall und für kommende Fälle findet, ist das doch auch in Ordnung.

    Als Empfehlung hier vielleicht: Einzelfallentscheidung ambulant, nach interner Absprache in Ihrem Haus (Vorgesetzter, Chefarzt, Medizincontroller usw.) künftig wieder stationär, bis der AOP-Katalog die Abrechnung kostendeckend abbildet.

    Einen schönen Tag noch.

    MfG

    ruesay

  • Hallo Ruesay,

    ja, da haben sie natürlich nicht unrecht. ich werde mal versuchen, die sk gesondert zu berechnen, allerdings ist die sachbearbeiterin der kk echt anstrengend, grins....

    vielen lieben dank trotzdem schon mal für die hilfe und unterstützung, ich bin echt positiv überrascht, wie dieses forum helfen kann.

    ihnen auch einen schönen tag,
    sarah