Metallentfernung als Nebendiagnose

  • Guten Tag,

    folgende Konstellation gilt es zu \"lösen\":

    Patient wird elektiv operiert im Rahmen einer Umstellungsosteomie aufgrund eines Hallux Valgus. Im gleicher Sitzung wird bei Zustand nach Femurfraktur eine Metallentfernung durchgeführt. Die Nebendiagnose Femurfraktur ( CCL von 4 ) plus OPS der Metalentfernung würden eine andere, höher bewertete DRG ansteuern. Wäre diese Kodierung als Nebendiagnose zulässig oder eher ein Code aus T 93. ?

    Viele Grüße

    Biene

  • Hallo Biene, hallo Forum,

    Die Fraktur ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren, da ja die Regel D005 nicht greift,hier wird bei einer Gelegenheit die Metallentfernung als Folgezustand operiert.

    Gruß

    P. Host

  • Hallo Forum,

    ich denke schon, dass die Femurfraktur ZUSAMMEN mit Z47.- als ND aufzuführen ist entsprechend D005 Beispiel 6. Die Metallentfernung entspricht einem geplanten Folgeeingriff, auch wenn sie (im Interesse des Patienten!) in einer Sitzung mit der Umstellung bei Hallux v. erfolgt.

    Schöne Woche noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,
    auch aus meiner Sicht ist die D005d dahingehend zu interpretieren, dass der \"geplante\" Eingriff zählt. Zwar wird in den DKR zu Beginn des Abschnitts \"Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff\" auf die Hauptdiagnose gezielt, aber ich bin der Auffassung, dass in Ihrem Fall die Aufnahme zu zwei elektiven Eingriffe stattfanden; dann folgt die Entscheidung gemäß der \"2 konkurrierende HD\"-Konstellation. Hier wäre die Umstellungsosteotomie der deutlich aufwendigere Eingriff.
    Interessant wird es aber vielleicht, wenn die Metallentfernung nebenbei im Rahmen eines längeren Aufenthaltes aufgrund einer anderen Erkrankung durchgeführt wird, \"weil der Pat. schon mal da ist\".

    Schöne Grüße
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo,

    wenn Aufnahmeanlass der Hallux ist, dann kann D005 nicht greifen, da die
    \"Planung\" ja nicht auf die Fraktur sondern auf den Hallux abgestellt ist.

    Anders rum - wenn die Metallentfernung analog D005 geplant ist, dann wird die Fraktur HD und der Hallux dann ND.
    Oder habe ich da falsch gedacht?

    Gruß

    P.Host

  • Hallo Herr Host,

    D005d sagt ja nichts dazu, was die HD ist! Hier geht es ja nur darum. dass zu der HD Hallux Valgus noch ergänzend die ME an der Hüfte erfolgte, die natürlich als ND einschl. OPS zu erfassen sind. Wenn sich dadurch \"zufällig\" andere DRGs ergeben, ist das halt .... :)

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Herr Riol,

    nur, dass ich nicht etwas falsch verstehe:

    D005d Folgezustände oder Spätfolgen sind aktuelle Krankheitszustände, die durch ein frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
    Ein \"verheilter Bruch\" ist kein Bruch mehr sondern verheilter Knochen als Spätzustand.

    Dann gibt es noch das Kapitel \"geplanter Folgeeingriff\" - und dort lese ich die Zuordnung als Hauptdiagnose.
    Oder liege ich hier wirklich so daneben?

    P. Host