§116 SGB V neben einer stationären Behandlung abrechenbar

  • Hallo Horvath,

    in Bayern gibt es eine Empfehlungsvereinbarung zur Abrechnung und Vergütung von Leistungen nach § 116b SGB V, in der eindeutig geregelt ist, dass eine zusätzliche Abrechnung nach § 116b neben einer stationären Behandlung nicht möglich ist.

    Für Hamburg habe ich so etwas nicht gefunden - was nicht bedeutet, dass es nicht vielleicht doch existiert :d_gutefrage:

    Ansonsten kann ich nur auf die allgemeinen Regelungen zurückgreifen, dass die ärztliche Behandlung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört und mit DRG vergütet wird.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Wertes Forum,
    ich lese schon länger interessiert mit und dadurch konnten mir schon viele Fragen hilfreich beantwortet werden.

    Das Thema 116 finde ich aber nach wie vor schwierig.

    Ist denn generell eine Doppelabrechnung möglich, so lange die Diagnose abweicht von der stationären oder teilstationären Behandlung?

    Wo finde ich schriftliche Grundlagen hierüber?

    Wäre für Hinweise sehr Dankbar.

    Schönen Tag noch.

    AB

    :biggrin: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :t_teufelboese:

  • Guten Morgen AlphaBeta,
    ich wiederhole meine Aussage vom April. Die Leistungen von (angestellten) Krankenhausärzten gehören zu den allgemeinen KH-Leistungen und sind somit im Rahmen des stationären Aufenthaltes mit der DRG abgegolten. Darüber hinaus ist eine ambulante Abrechnung nicht zulässig.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo AlphaBeta,
    für den Fall, das am gleichen Tag eine ambulante Versorgung in einer anderen Einrichtung stattfindet, muss der stationäre Kostenträger diese Leistungen bei der KK abrechnen und der ambulanten Einrichtung die Kosten erstatten.
    WIr hatten folgende Konstellation: Patientin mit ambulanter Chemotherapie lag bei uns wegen Paravasat/Weichteilnekrose am Unterarm, ging weiter zur Chemo in die Ambulanz.
    Wir haben die Chemo mit abgerechnet und erhielten anschließend eine Rechnung der Ambulanz.
    Schöne Woche noch
    Anne

  • Scheinbar sind auch andere auf der Suche nach eindeutigen Antworten...

    --> [c=darkred]116b neben stationär[/code]

    Ich finde das Thema schon sehr wichtig, da die Anzahl der 116b Behandlung ja rapide zunimmt und sich bisher scheinbar kaum jemand mit der genaueren Prüfung befasst hat. Daher nach wie vor die Frage in die Runde wie es woanders bearbeitet wird. Eine Vereinbarung wie die für Bayern habe ich für andere Bundesländer nicht finden können.

    :biggrin: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :t_teufelboese:

  • Ja, es sind ganz schön viele Leuts auf der Suche nach Antworten...

    --> Konfliktschlichtungskonzept

    @ Herr Bauer: Haben Sie zufällig einen Link für die Empfehlungsvereinbarung in Bayern? Mit Dr. Google komme ich da irgendwie nicht weiter... :d_gutefrage:

    :biggrin: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :t_teufelboese:

  • Hallo AlphaBeta,
    leider nein, nur in gedruckter (Buch-)Form. Habe komischerweise auch nichts gefunden. Die Vereinbarung datiert vom 03.08.2010 und ist weder bei der BKG noch bei der großen grünen Kasse zu finden. Auch nicht in unserem Info-Portal...unheimlich!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt