Hallo Forum,
ich benötige dringend Ihre kompetente Hilfe. Folgender Sachverhalt liegt mir vor:
MDK-Gutachten fällt zu Gunsten des KH aus; Prüfgrund ND T81.4
Jetzt kommt ein zweites Gutachten per Post:
Hier widerspricht die Krankenkasse (!) dem Erstgutachten. Dieses Mal entscheidet der MDK, dass die ND von T81.4 auf A49.9 geändert werden soll.
Ist bei Ihnen ein Widerspruch durch die Krankenkasse aufgrund eines MDK-Gutachtens schon einmal vorgekommen bzw. ist Ihnen ein solches Krankenkassenverhalten bekannt?
Wenn ja, wo finde ich die Rechtsgrundlage?
Vielen Dank und viele Grüße aus der Pfalz