Liebes Forum,
unsere Schlaflabor-Patienten bzw. deren vollstationärer Aufenthalt wird oftmals mit der Aussage "nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes handelt es ich bei der Polysomnografie im Schlaflabor grundsätzlich m eine teilstationäre Leistung" infrage gestellt.
Leider bleibt für mich die Definition und Anwendbarkeit der teilstationären Leistungen unklar.
Können Sie dazu etwas sagen?
Gruß und Dank,
Jan Cramer