• Hallo!

    Ich bin seit Anfang August als Kodierfachkraft in einer rein psychiatrischen Klinik zuständig. Mir tut sich jetzt als Neuling eine Frage auf. Es werden oft Verdachtsdiagnosen eingegeben (z.B. V.a. paranoide Schizophrenie usw.). Laut dem systematischen Verzeichnis ICD10 dürfen diese Zusatzkennzeichen im stationären Bereich nicht eingegeben werden. Wie wird dies geregelt? Auch Blutuntersuchungen bei V.a. Hepatits C dürften, die ja recht teuer sind, können dann nicht eingeben werden, oder geht dann der Z11 Code?

    Wie ich das verstanden habe, kann dann eine Verdachtsdiagnose und ein Zustand nach ... nicht kodiert werden?

    Dazu muß ich sagen, daß unser Verzeichnis noch von 2010 ist, wie dachten bisher, für 2011 lohnt es sich fast nicht mehr, eines anzuschaffen. :d_gutefrage:

    Mit bestem Gruß,
    Butterblume

  • Hallo butterblume und willkommen in der wunderbar bunten Welt der Kodierungen und Meinungsverschiedenheiten :)

    Ich schlage Ihnen vor, einmal einen Blick in die Kodierrichtlinien 2011 zu werfen, die sie hier (http://g-drg.de/cms/Psychiatri…dierrichtlinien) finden können.
    Dort werden Ihnen die gestellten Fragen von offizieller Seite beantwortet.

    Kurz umrissen: Gibt es den Verdacht auf eine Krankheit und diese wird behandelt, so wird die entsprechende Diagnose als Hauptdiagnose gewählt. Hierzu gibt es aber in oben erwähnten Richtlinien auch noch differenzierte Beschreibungen und Beispiele.

    Ich kann Ihnen generell nur empfehlen, sich jedes Jahr den kompletten Schwung an neuen Regelwerken zu kaufen (oder die PDF-Versionen von dimdi.de zu verwenden). Zwar hat sich lange nichts mehr im psychiatrischen Bereich des ICD-10 getan, aber auch die anderen Erkrankungen scheinen nicht ganz unrelevant für uns zu sein.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.