Verlegungsabschläge bei Wiederaufnahme nach Verlegung

  • Liebe Kollegen,

    zur folgenden Konstellation aus 2009 würd ich gerne um Rat bitten:

    1. Aufenthalt im KH A 26.02. - 02.03.09 ==>DRG Q 61 A, MVD 11.9 Tage

    Velegung in Krankenhaus B nach 4 Tagen, von dort Entlassung nach Hause am 09.03.2009


    2. Aufenthalt erneut im KH A ( Aufnahme aus dem häuslichen Umfeld per Einweisung durch Hausarzt) 19.03. - 23.0.2009, wieder DRG Q60A, VWD 4 Tage, Entlassung nach Hause

    Wir haben die beiden Fälle zusammengeführt. - Sind Verlegungsabschläge in dieser Konstellation zu berechnen ? - Der Kostenträger kommt zu dem Ergebnis 3 Verlegungsabschläge wären zu berechnen, ich stolpere bei der Neuberechnung darüber, das u.U. sogar vier denkbar wären.

    Verlegungsabschläge sind unseres Erachtens aber nur bei einer Rückverlegung gem. § 3 FPV zu berechnen, hier kommen sie unserer Einschätzung nach nicht in Betracht. Der Kostenträger argumentiert, hier läge eine Konstellation der kombinierten Fallzusammenführung vor.


    Ich freue mich über jeden Hinweis.

    Sonnige Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Hr. Wegmann,

    ich liege wohl richtig daß es sich hier um eine WA bei gleicher Basis DRG handelt. Verlegungsabschläge sind meiner Ansicht nach nicht fällig. Die Begründung der Kasse \"komb. Fallzusammenführung\" ist schlicht und ergreifend falsch da hier keine komb. Fallzusammenführung gem FPV vorliegt.

    Das mit den Verlegungsabschlägen ist eine strittige Frage welche im Forum des öfteren schon angesprochen wurde. Geben Sie mal in der \"Suchfunktion\" die Schlagwörter \"Verlegungsabschläge bei Wiederaufnahme\" ein...

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antwort. Tatsächlich hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen, es muss Q 61 A heißen, also gleiche (Basis-) DRG.

    Ich werde dann wohl das Wochenende nutzen, um das Forum noch einmal intensiver zu durchforsten.

    Herzliche Grüße

    Stephan Wegmann