Liebe Kollegen,
zur folgenden Konstellation aus 2009 würd ich gerne um Rat bitten:
1. Aufenthalt im KH A 26.02. - 02.03.09 ==>DRG Q 61 A, MVD 11.9 Tage
Velegung in Krankenhaus B nach 4 Tagen, von dort Entlassung nach Hause am 09.03.2009
2. Aufenthalt erneut im KH A ( Aufnahme aus dem häuslichen Umfeld per Einweisung durch Hausarzt) 19.03. - 23.0.2009, wieder DRG Q60A, VWD 4 Tage, Entlassung nach Hause
Wir haben die beiden Fälle zusammengeführt. - Sind Verlegungsabschläge in dieser Konstellation zu berechnen ? - Der Kostenträger kommt zu dem Ergebnis 3 Verlegungsabschläge wären zu berechnen, ich stolpere bei der Neuberechnung darüber, das u.U. sogar vier denkbar wären.
Verlegungsabschläge sind unseres Erachtens aber nur bei einer Rückverlegung gem. § 3 FPV zu berechnen, hier kommen sie unserer Einschätzung nach nicht in Betracht. Der Kostenträger argumentiert, hier läge eine Konstellation der kombinierten Fallzusammenführung vor.
Ich freue mich über jeden Hinweis.
Sonnige Grüße
Stephan Wegmann