Anlage Powerport

  • Hallo liebes Forum,

    Patientin, Z.n. Mammaca, jetzt stenosierendes Colonca kommt zur Powerportanlage via V. cephalica. Eingriff wurde stationär durchgeführt, 1 Nacht Überwachung, AOP Katalog Eingriff bei onkologischen Patienten Kategorie 2, keine Komplikationen.

    MDK argumentiert nun "primäre Fehlbelegung", Pat. ist in ausreichend stabilem Zustand.

    Kann ich den stationären Aufenthalt begründen oder ist Widerspruch sinnlos?


    Danke, Grüße

  • Hallo,


    ich darf mich an dieser Stelle mal als dumm outen - denn ich weiß nicht was ein Powerport ist ( trotz vieler Jahre auf der Onkologie).

    Bitte klären sie mich doch auf - Tante Googel zeigt mit nur Steckdosen in Kochinseln und ähnliches Zeug. Wäre hier an Fortbildung interessiert.

    Bei normalen Portanlagen strecken wir in vergleichbaren Fällen meist die Flügel und machen sie auch fast nur noch ambulant - oder während des stationären Aufenthalts, wenn ein anderer Aufnahmegrund zu uns geführt hat.


    Gruß von der unwissenden Elsa ?(

  • Hallo,

    meine Meinung zu MDK-Entscheidungen: meistens Widerspruch:

    Meine Argumentation: Karzinom-Patient in reduziertem Allgemein- und Ernährungszustand. Psychisch instabil (psychiatrisches Konsil), entsprechende Medikation. Schmerzproblematik - Einstellung Schmerz betreffend Tumorproblematik. Verweis auf § 70 SGB V - Absatz 2 - "Humane Krankenbehandlung".

    Vielleicht können Sie ja mit meinen Ergüssen was anfangen, aber wie schon immer geschrieben, die Dokumentation muss stimmen.

    Größe/Gewicht, psychischer Zustand, Medikation, Screening zur Ernährungsproblematik ect.

    Vielleicht könnten die Forummitglieder hier in die Diskussion einsteigen, wie Ihre Erfahrungen sind?


    Mit besten Grüßen

  • Hallo miteinander,

    zur Weiterbildung hier der Link:
    Powerport

    Sofern hier keine von heidiberlin aufgelisteten Kriterien im Zustand des Pat. begründet vorleigen, halte ich stationär für wenig aussichtsreich.
    Gerinnung wäre noch ein Argument aber bei Cephalica auch weniger.

    Mfg

    phlox

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    die Indikation zur Portanlage, 5-399.5, wird bei uns in der Regel während eines stationären Aufenthaltes zur Vorbereitung auf die ambulant erfolgende Chemotherapie gestellt. Ich bin dann schon froh, wenn es gelingt, die Port-Implantation einige Zeit später als AOP durchzuführen und abzurechnen, da die Ziffer im Zusammenhang mit den stationären Leistungen, von Ausnahmen abgesehen, zu keiner Schweregradsteigerung der DRG führt.

    Rein formal betrachtet heißt es doch bei den Kategorie 2 Eingriffen: Leistungen, bei denen sowohl eine ambulante als auch eine stationäre Durchführung möglich ist.

    Bei Vorliegen entsprechender Komorbiditäten, die über die ND abgebildet werden, dürfte es doch keine Probleme geben, den Fall als vollstationären Fall abzurechnen. Die Frage, warum der Port nicht im bereits vorangegangenen Aufenthalt implantiert wurde, muss jedoch schlüssig zu beantworten sein.

    Gruß

    S. Stephan

  • Hallo,

    nun leider ist hier die Dokumentation in der Akte nicht gerade prickelnd, im OP-Bericht ist eingetragen, dass die OP auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin in Narkose durchzuführen, ebenso die Fäden nach Sekundärnaht in gleicher Narkose zu entfernen seien. Und dann nur noch die Information im Pflegebericht: Patientin schläft... Kein psychiatrisches Konsil, gar nichts. Kenne nur die Vorgeschichte (Mammaca, stenosierendes Colonca) aber diese reicht nicht zum Widerspruch.
    Zum Mäusemelken!
    Danke an alle :)