Mischintoxikation (Alkohol und Tabletten) in suizidaler Absicht

  • Hallo Zusammen,

    ich würde, wenn der MDK unbedingt möchte, die HD wechseln. Dann aber korrekterweise F19.- mehrerer Substanzen. Relativgewicht höher.

    Gruß

    Maddoc

  • Hallo zusammen!

    @ Maddoc, vielen Dank für Ihren interessanten Vorschlag! Hier bin ich wirklich ein wenig aus der vermeintlichen Kodierroutine geworfen. :)

    Ich denke, F19.- ist recht spezifisch für jemanden, der tatsächlich mehrere Substanzen (Suchtmittel, nicht Medikamente) durcheinander konsumiert, mindestens zwei. Ich glaube, das kommt hier nicht in Frage, weil es um Alkohol und Promethazin geht.

    Der Webgrouper zeigt das selbe Entgelt, egal ob zuerst F10.0 und dann T43.3 oder umgekehrt.

    Sorry, stimmt nicht, hatte den Webgrouper nicht korrekt gefüttert. Die T-Diagnose zuerst bringt mehr (Effektives Kostengewicht: 0.513), die F-Diagnose zuerst bringt weniger (0.499).

    Hier die Ergebnisse des Webgroupers für die drei theoretisch möglichen Hauptdiagnosen:
    Hauptdiagnose F19.0: Effektives Kostengewicht: 0.548
    Hauptdiagnose T51.0: Effektives Kostengewicht: 0.513
    Hauptdiagnose F10.0: Effektives Kostengewicht: 0.419

    Mit "T51.0" zu verschlüsseln bringt also etwas mehr Erlös, als mit "F10.0" zu verschlüsseln. Ratlos ... :S

    Mit besten Grüßen,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Tag zusammen,
    die Frage ist doch auch, was nun der Unterschied zwischen Rausch und Vergiftung ist.


    F10.0: [...]
    Exklusivum: Intoxikation im Sinne einer Vergiftung (T36-T50)


    T36-T50: [...]
    Exklusivum: Intoxikation im Sinne von Rausch (F10-F19)

    Erst, wenn das geklärt ist, kann man beginnen, mit dem MDk zu diskutieren und sich entwaige Groupings anzusehen (abgesehen davon, da hier nicht bekannt ist, ob die DKR oder die DKR-Psych anzuwenden sind).

    Für eine F19.- müssten wir erst einmal wissen, was denn nun das Problem des Patienten war, da hierfür notwendig ist, dass "[...] nicht entscheiden werden kann, welche Substanz die Störung ausgelöst hat."

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    diese Diskussionen kommen mir bekannt vor:

    z. B.:



    es lohnt sich, mal darin zu schmökern...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert, hallo alle zusammen!

    Vielen Dank für Ihre hilfreichen Lesetipps!

    In der ersten der beiden genannten Stellen findet sich folgender Beitrag:

    Gemäß den DKR 1916a kommt die T51.0 nur bei "irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkung verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden" in Frage. Bleibt die Frage, inwieweit der zum akuten Rausch führende Konsum sachgemäß ist.


    In den DKR 1916e, Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen, steht:

    Zitat

    Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.


    In der zweiten Diskussion findet sich dieser zutreffende Kommentar:

    Die T51 würde ich eher z. B. bei Kindern verschlüsseln, die in einem unbeaufsichtigten Moment eine Schnapsflasche gefunden und geleert haben …


    Viele Grüße,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
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    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams