• Liebe Forummitglieder,

    benötige wieder einmal Ihre Unterstützung, wie Sie diesen Fall sehen. Danke im Voraus.

    Patientin: wurde mit einem Ileus stationär aufgenommen:

    Metastasierendes Mamma-Ca. bekannt.

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    Laut MDK-Gutachten streitbefangen: C79.5 und C78.6

    Unser Widerspruch zu den streitbefangenen ND lautete, wie folgt:

    Bei der Patn. liegt ein metastasierendes Mamma-Karzinom vor. Schon in den ambulant durchgeführten diagnostischen Maßnahmen wurden Metastasierungen im Bereich der Knochen sowie bösartige Neubildungen Retroperitoneum und Peritoneum diagnostiziert, in dem jetzigen Aufenthalt erfolgte ein internistisches Konsil mit der Indikation und Fragestellung betreffend onkologische Optionen. Für uns stellt sich in dieser Maßnahme ein Ressourcenverbrauch dar.

    MDK-Kommentar: Widerspruch abgelehnt:

    "MDK: Die Nebendiagnosen C79.5 sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes und C78.6 sekundäre bösartige Neubildung Retroperitoneum und Peritoneum sind medizinisch nicht begründet - In Analogie zur Kodierempfehlung der SEG 4 Nr. 357 sind hier die Nebendiagnosenkriterien nicht erfüllt".

    Frage: Wenn jetzt noch die Tumorkonferenz zu kommen würde, stellt sich doch eindeutig ein Ressourcenverbrauch dar oder?

    ;) Erneuten Widerspruch?

    Mit besten Grüßen

  • in dem jetzigen Aufenthalt erfolgte ein internistisches Konsil mit der Indikation und Fragestellung betreffend onkologische Optionen.


    Hallo,

    entsprechende der DKR D003 liegt für mich eine Aufwand > null vor.

    Damit für mich als ND nachvollziehbar.

    Das die SEG 4 nicht immer richtig liegt, erfahren wir auch manchmal.

    Siehe auch hier:
    Kommentierung FoKA:

    Dissens:

    Die Vorstellung eines Patienten in einer Tumorkonferenz ist ein Mehraufwand in der Behandlung. Somit ist die Definition der Nebendiagnose erfüllt und erfordert zwingend die Kodierung.
    Rückmeldung SEG-4:

    Rückmeldung steht noch aus.


    Gruß

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    Patienten mit Knochenmetastasen benötigen häufig eine Schmerzmedikation. Hierdurch ließe sich zusätzlich zu den genannten Argumenten die ND C79.5 begründen.

    Gruß

    S. Stephan