Unsere Klinik ist im Einzugsbereich von 2 Behinderteneinrichtungen. Hin und wieder kommen auch Patienten aus diesen Einrichtungen zur stationären Aufnahme. Es sind auch Patienten dabei, die sowohl geistig als auch körperlich schwer behindert sind. Wer rechnet das ZE 2011-36 ab, und welche Kriterien müssen erfüllt sein. Was ist "schwer" und was ist "schwerst" behindert?
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG Barthel