Versorgung von Schwerstbehinderten

  • Unsere Klinik ist im Einzugsbereich von 2 Behinderteneinrichtungen. Hin und wieder kommen auch Patienten aus diesen Einrichtungen zur stationären Aufnahme. Es sind auch Patienten dabei, die sowohl geistig als auch körperlich schwer behindert sind. Wer rechnet das ZE 2011-36 ab, und welche Kriterien müssen erfüllt sein. Was ist "schwer" und was ist "schwerst" behindert?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    MfG Barthel

  • Hallo Herr Barthel,
    der Gesetzgeber hat es versäumt, solche Kriterien zu definieren. Es liegt also im Auge des Betrachters, was einen Schwerstbehinderten ausmacht. Der MDK kann deswegen auch dieses ZE nicht prüfen. Hatten Sie mit solchen Patienten einen Mehraufwand? Wenn ja, dann kodieren Sie!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    wir haben schon wenigsten 4 Jahre lang versucht in den Verhandlungen dieses Zusatzentgelt zu bekommen. Unser Haus ist 15 Kilometer von einer Schwerstbehinderteneinrichtung entfernt. Wir haben jährlich rund 50 Patienten aus dieser Einrichtung bei uns in Behandlung. Keine Chance - da es keine konkreten Kriterien gibt. Die Kasse schmettert das Ganze ab und begründet es damit, dass keine unmittelbare Nähe (für die Kassen heißt das, die Einrichtung für Schwerbehinderte muss direkt am Krankenhaus sein) besteht. Auch wurde in ganz Sachsen dieses Entgelt noch nie verhandelt !!

    Die Frage ist, warum und wofür gibt es eigentlich dieses Entgelt ????

    In diesem Forum gibt es schon einige Trades zu den Schwerstbehinderten - einfach mal nach diesen Begriff suchen

    ?( :cursing: