PseudoOPS/PsychPV vs. FDH

  • Einen schönen guten Tag allerseits!

    Es tut sich mir erneut eine Frage auf:

    ich habe bisher bei den Entlassungen/Kodierungen immer darauf geachtet, daß die PsychPV mit der FDH übereinstimmt. Sprich: Hauptdiagnose aus dem Bereich der Sucht = Einstunfung in Bereich S usw.

    Habe ich mich da vergaloppiert bzw. mache ich da einen Denkfehler?

    Ich habe jetzt z.B. eine tagesklinische Patientin im Bereich S6, hat aber als FDH (und einzige Diagnose) eine F33.1 Sollte sie dann nicht nach A6 gestuft werden?

    Einen schönen Arbeitstag noch und Grüße aus dem Norden!

  • Hallo butterblume,
    da die Psych PV nicht direkt mit den Diagnosen zusammenhängt, ist hier eine Trennung der Logik durchaus möglich.
    Die Psych PV wird ja vermutlich auch bei Ihnen tagesaktuell erfasst.
    Die Diagnosen jedoch erst nach Entlassung. Und wenn sich da herausstellt, dass nach den DKR-Psych eine Depression die Hauptdiagnose ist (weil der Patient zB zum Überdecken seiner Symptome zum Suchtmittel greift; die Depression natürlich mitbehandelt wird), so muss deshalb nicht die Psych PV geändert werden.

    Viele Grüße,

    B. Gohr


    PS: In Ihrem Fall gibt es aber nur EINE Diagnose? Fragen Sie doch einmal bei den behandelnden Ärzten nach, ob da nicht etwas vergessen wurde...

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.