Einen schönen guten Tag allerseits!
Es tut sich mir erneut eine Frage auf:
ich habe bisher bei den Entlassungen/Kodierungen immer darauf geachtet, daß die PsychPV mit der FDH übereinstimmt. Sprich: Hauptdiagnose aus dem Bereich der Sucht = Einstunfung in Bereich S usw.
Habe ich mich da vergaloppiert bzw. mache ich da einen Denkfehler?
Ich habe jetzt z.B. eine tagesklinische Patientin im Bereich S6, hat aber als FDH (und einzige Diagnose) eine F33.1 Sollte sie dann nicht nach A6 gestuft werden?
Einen schönen Arbeitstag noch und Grüße aus dem Norden!