Kosten Krankentransport bei Fallstorno

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage: wir haben einen Pat. zur vollstationären geriatrischen Behandlung als Verlegung bekommen, ihn aber nach 5 Stunden wieder zurückverlegt (wegen Demenz mit Weglauftendenz hier nicht führbar). Der Fall soll nun laut CA storniert werden, aber wir wollen die Kosten für den Liegend-Krankentransport bei der Krankenkasse abrechnen. Geht das? Denn eigentlich ist der Pat. ja nach Stornierung hier nicht stationär geführt worden, wir rechnen auch nichts ab.................. (keine Abklärungsuntersuchung, Verbringung o.ä.)

    Danke und Gruß

  • Hallo,
    ich frage mich nur, warum er nicht in der Krankenhaushistorie auftauchen soll? Ist irgendetwas vorgefallen? Ein eher ungewöhnlicher Sachverhalt. Wenn er aufgenommen wurde, in die Planung eingegange ist und dann nach erster weiterer Diagnostik weiterverlegt wurde, was spricht gegen eine Abrechnung?

    Und sei es als Abklärungsuntersuchung. Denn Aufwand in Form von Zimmerzuteilung, Bett, Schrank etc. ist ja angefallen. Und gesäubert werden muss das ja auch wieder alles.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,

    das ist jetzt einfach mal so entschieden worden, denn außer Diskussionen auf Station, ob er bleibt oder nicht, hat es keinen Aufwand gemacht.....

    Vielleicht soll aber auch nur die Abrechnung der Fallzusammenführung vermieden werden, denn mittlerweile ist der Patient stationär (und gut führbar) wieder bei uns. Das verlegende KH hatte ihn auch gar nicht entlassen und wieder aufgenommen, sondern als durchgehenden Fall geführt.

    Was ist denn nun mit den Kosten für den Transport???

  • Hallo,

    die Kosten für den Transport würde ich wie bei einer durchgeführten Konsil-Untersuchung werten und abrechnen, d.h. die Transportkosten gehen zu Lasten des Krh.,indem der Patient lfd. stationär geführt wurde. Eine Abrechnung mit der Kasse ist m.E. in der von Ihnen geschilderten Konstellation nicht möglich.

    Liebe Grüsse

    Schorni